35) C. Papirius Carbo. Der Vorname ist durch die bithynischen Münzen gesichert, so daß von den abweichenden Angaben des Val. Max. V 4, 4: Cn. Carbonem und Dio XXXVI 40, 4: Γάιον Κάρβωνα die des älteren und lateinisch schreibenden Autors die schlechtere ist. P. war Volkstribun gegen 687 = 67 und erhob wahrscheinlich kurz darauf Anklage gegen M. Aurelius Cotta, den gewesenen Consul von 680 = 74, wegen der schweren Mißhandlung des von ihm 684 = 70 eingenommenen Herakleia am Pontos und wegen Unterschlagung eines großen Teiles der Beute; er erzielte die Verurteilung Cottas und erhielt selbst als Anklägerbelohnung die Ornamenta consularia. Dio XXXVI 40, 3f. bringt beim J. 687 = 67 als Beweis für die Strenge der römischen Rechtspflege in jener Zeit die drei Prozesse, in denen Cotta und Carbo abwechselnd Kläger und Beklagter waren, so daß die genaue Ansetzung dieses zweiten Prozesses in das angegebene Jahr nicht außer Zweifel ist. Val. Max. V 4, 4 und Memnon 59, 3 (FHG III 557) ergeben dafür nichts; der Letztere legt die eigentliche Anklagerede vor der Volksversammlung dem Vertreter von Herakleia Thrasymedes in den Mund und führt Carbo nur ein: Καὶ Κάρβων άναστὰς, ‚'Ἡμεῖς, ὦ Κόττα‘, φησί, ‚πόλιν ἐλεῖν άλλ` οὐχὶ καθελεῖν ἐπετρέψαμεν‘; der Sache entspricht diese Rollenverteilung, aber der Form nach war Thrasymedes der Hauptbelastungszeuge und Carbo der Ankläger, der deswegen auch jene Belohnung empfing (s. dazu Mommsen St.-R. I 461; Strafr. 509. Borzsák o. Bd. XIX S. 1112, 28ff. 1113, 18ff.). Wahrscheinlich 692 = 62 wurde er Praetor und verwaltete in den nächsten Jahren bis 695 = 59 als Propraetor Bithynien
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(Münzen mit Aufschrift ἐπὶ Γάιου Παπιρίου Κάρβωνος in Amisos, Bithynion, Nikaia, Nikomedia, Tion. Catal. of Greek Coins Pontus Bithynia 117. 152. 179. Head HN² 497. 511. 516. 517. 518. Dio). Aber auch er machte sich der Erpressungen in der Provinz schuldig und wurde deshalb von dem jungen Sohne des M. Cotta an demselben Tage, an dem dieser die Männertoga anlegte, vor Gericht gefordert und zur Verurteilung gebracht, (Val. Max. Dio. s. schon Klebs o. Bd. II S. 2489 Nr. 107. 108. Ein Gegenstück bei C. Carbo Nr. 40). Er wird der Sohn eines der zwei Vettern gewesen sein, die denselben Vornamen getragen, es bis zu demselben Amte, der Praetur, gebracht und, der eine 672 = 82, der andere 674 = 80 ein gewaltsames Ende gefunden, aber vorher eine gemäßigte Haltung eingenommen hatten (Nr. 34 und 40); er wird deswegen bei Cic. fam. IX 21, 3 in ihrer nächsten Nähe zu suchen sein: Praeter hunc C. Carbonem, quem Damasippus occidit (Nr. 40), civis e re p. Carbonum nemo fuit, Cognovimus Cn. Carbonem et eius fratrem (C. Nr. 34) scurram; quid iis improbius? De hoc (noch 708 = 46 am Leben oder doch in lebendiger Erinnerung) amico meo (ungefähr gleichen Alters), Rubriae filio, nihil dico. Es ist offenbar der Sohn der Rubria, der Tochter eines unbedeutenden Geschlechts (s. Bd. I A S. 1168ff.), entweder von dem scurra, so daß beide Eltern verlacht werden, oder von dem zuerst und mit seinem Praenomen C. genannten, verhältnismäßig besten der gleichnamigen.