7) Petillius Capitolinus. Horat. sat. 1, 4, 94—100 nennt als Beispiel eines allgemein bekannten Kapitalprozesses die Anklage eines Petillius Capitolinus wegen furta und dessen Freisprechung und ebd. 10, 26 dessen Verteidigung vor Gericht als eine dura causa (ohne das Cognomen). Porphyrius erläutert diese Anspielungen dahin, daß P. mit der Sorge für den Capitolischen Tempel beauftragt war und wegen der Entwendung eines — offenbar goldenen — Kranzes (coronae subreptae de Capitolio) zur Verantwortung gezogen, doch von Caesar freigesprochen wurde. Die sprichwörtliche Redensart: 'Dem Jupiter auf dem Capitol den Kranz vom Kopfe stehlen' bei Plaut. Trin. 83f., Men. 941 berechtigt nicht dazu, die Scholiastennotiz zu verwerfen (s. Kießling-Heinze im Kommentar), denn ein Petillius Capitolinus prägte etwa 714—40 Denare mit der Darstellung des Capitolischen Tempels und der Beischrift S·F·, die vielleicht auf seine amtliche, möglicherweise sogar ehrliche Beschäftigung bei dem Heiligtum geht (sacris faciundis? Mommsen RMW 652. Babelon Monn. de la rép. rom. II 290—292 mit Ansetzung ins J. 711 = 43, berichtigt von Grueber Coins of the Roman Rep. I 571f.). Das Cognomen Capitolinus findet sich in älterer Zeit bei den patrizischen Manliern und Quintiern und bei einem plebejischen Maelius, abgeleitet von der Wohnung auf dem Capitol, dann vor dem Hannibalischen Kriege bei einem Statilius (Bd. II A S. 352 Nr. 8) und schließlich bei diesem P.; es muß bei ihm doch wohl einen besonderen Grund in Rücksicht gehabt haben, da ja auch der Wiederersteller des niedergebrannten Tempels denselben trägt und die gleiche Gens offenbar nicht gemeint ist."