Vierter Abschnitt. §. 50.
| (12)
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für
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Man kann die Elektricitätsmengen auch auf einem anderen Wege berechnen, indem man den Satz (5) des §. 12 anwendet und die Bemerkung macht, dass die Gleichung (9) desselben Paragraphen hier zutrifft, dass aber hier
statt
gesetzt werden muss. Bezeichnet man also mit
und
ein Oberflächenelement der ersten und resp. der zweiten Kugel und mit
die nach innen gezogene Normale, so findet sich
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Dagegen ist
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wie ebenfalls aus dem Satze (5) des §. 12 hervorgeht.
Es ist leicht zu beweisen, dass die Reihen auf der rechten Seite der Gleichungen (12) convergent sind.