Sechster Abschnitt. §. 90.
Hiernach sind
und
Functionen von
, und es sind
, und
Functionen von
. Für constante lineäre Ströme gilt der §. 61. Es ist also
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und hier sind
und
constant.
Im vorliegenden Falle ist
und
. Folglich lautet jetzt die Gleichung (8) des vorigen Paragraphen
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oder kürzer
| (1)
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Der Winkel
ist derselbe, wie der Winkel, welchen die Bogenelemente
und
mit einander einschliessen. Folglich haben wir
| (2)
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Ferner ist zu beachten, dass
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daraus findet sich
| (3)
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Gibt man hierauf Acht, so lässt sich statt der Gleichung (1) auch schreiben:
| (4)
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oder, was auf dasselbe hinauskommt:
| (5)
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Den Ausdruck (4) kann man transformiren. Die unbestimmte Integration nach Theilen gibt