Weber’s Gesetz.
§. 103.
Fortsetzung: Weber’s Gesetz.
Endlich sollen für das elektrische Theilchen
die Bewegungsgleichungen auch aus Weber’s Formel hergeleitet werden:
| (1)
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| (2)
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Hier findet sich
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wobei
Functionen von
sind, welche der partiellen Differentialgleichung genügen
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Durch Differentiation nach
erhalten wir
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und hier ist die Function
nur von den Coordinaten
und
den Geschwindigkeiten
abhängig. Demnach lauten die Bewegungsgleichungen:
| (3)
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Hier müsste also zunächst eliminirt werden.
§. 104.
Zusammenhang mit Ampère’s Gesetz.
Der Ausdruck (12) des §. 96 ist von uns so interpretirt worden, dass der von den Geschwindigkeiten abhängige Theil des Gesammtpotentials zwei geschlossener Ströme auf einander sich durch Summirung aus lauter Einzelpotentialen zusammensetzt. Das Einzel-