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Nr. 13.

Camenzer Wochenschrift.


Donnerstag, den 23. März 1848.



Die Wochenschrift erscheint 2 Mal wöchentlich, Sonntags und Donnerstags, und kostet vierteljährlich 7 Ngr. 5 Pf., für welchen Preis sie durch die Post zu beziehen ist. Einzelne Nummern kosten bei 1 ganzen und ¾ Bogen 6 Pf., bei ½ Bogen 4. Pf. – Inserate, die darin aufgenommen werden sollen, wolle man gef. bis Sonnabend Mittag und Dienstag Abend einsenden.


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Bekanntmachung.

Zur Vornahme der Wahl eines Landtagsabgeordneten für den 19. städtischen Wahlbezirk und eines Stellvertreters für denselben, sowie nach Befinden eines besonderen Vertreters der zu gedachtem Wahlbezirke gehörenden Landstädte bei den Oberlausitzer Provinciallandtagen, welche zu Budissin auf dem Rathhause daselbst Statt finden wird, ist

der Siebente April dieses Jahres Vormittags um 10 Uhr

anberaumt worden.

Indem daher die ernannten Wahlmänner, an welche übrigens noch besondere Ladung ergeht, andurch vorgeladen werden, an gedachtem Lage zu der oben bemerkten Zeit an dem bezeichneten Orte sich persönlich einzufinden und gemeinschaftlich die Wahl eines Landtagsabgeordneten und sodann auch die Wahl eines Stellvertreters für denselben, nicht minder, was die Wahlmänner von Elstra, Königsbrück und Pulsnitz anlangt, nöthigen Falls die Wahl eines besonderen Vertreters dieser Städte bei den Oberlausitzer Provinciallandtagen den gesetzlichen Vorschriften gemäß zu vollziehen, wird dies zugleich mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Liste der zu Abgeordneten Wählbaren und ein Verzeichniß der Wahlmänner an den Rathhäusern zu Budissin, Elstra, Königsbrück und Pulsnitz, ingleichen an dem interimistischen Rathslokale zu Camenz, und die Liste der zu Provinciallandtagsdeputirten Wählbaren an den Rathhäusern der drei mit namhaft gemachten Landstädte zu Jedermanns Einsicht öffentlich aushängen, und daß etwaige Bemerkungen und Reclamationen spätestens bis zum achten Tage vor der Wahl bei dem unterzeichneten Wahl Commissar anzubringen, spätere Einwendungen aber nach §. 63 des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 nicht weiter als ein Hinderniß der Wahl zu betrachten sind.

Budissin, den 18. Márz 1848.
Der zur Leitung der Wahl eines Landtagsabgeordneten im 19. städtischen Wahlbezirke verordnete Commissar.
Milde.



Zeitereignisse.

Inland. „Die Wahlen in Sachsen“ Unter diesem Titel ist neulich in Leipzig eine mit ebenso viel Gewandtheit als Scharfsinn verfaßte Brochüre erschienen, die der Staatsb. Ztg. als Extrabeilage beigefügt war. In dem ersten Theile wird nicht allein Sachsens Verfassung, „die engherzigste Deutschlands,“ das Regierungssystem der frühern Minister beleuchtet, sondern auch der dadurch erwachsene bedeutende Nachtheil hervorgehoben u. sodann auf die Wichtigkeit der bevorstehenden Landtagswahlen aufmerksam gemacht, denn Sachsen bedarf „einer Kammer, die nicht blos freisinnig schwatzt und sonst. Alles beim Alten läßt, sondern Muth und Entschlossenheit hat etc.“ An einer andern Stelle heißt es: „In den Hånden der wenigen Wähler liegt die Zukunft Sachsens! Die Gegenwart wälzt die Verantwortlichkeit

27r Jahrgang.
Empfohlene Zitierweise:
Krausche, Carl Samuel: Camenzer Wochenschrift, 23. März 1848. C. S. Krausche, Kamenz 23. März 1848, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Camenzer_Wochenschrift_1848-03-23.pdf/1&oldid=- (Version vom 27.7.2025)