Von dem Gesetze (24.I) unterscheidet sich das Gesetz (24.II) dadurch, dass an Stelle von

und

die Ausdrücke

und

sich vorfinden. Bei Zugrundelegung des Gesetzes (24.II) wird man daher an Stelle der Formel (30.I) folgende erhalten:
| (30.II)
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Beachtet man, dass in beiden Formeln (30.I, II) das Glied dritter Zeile [zufolge (29.I, II)] gleich
ist, und dass ferner [zufolge (28.)] die Summe
gleich
ist, so kann von jenen Formeln (30.I, II) die erstere so dargestellt werden:
| (31.I)
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und die letztere so:
| (31.II)
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Von den in (31.II) auf der rechten Seite vorhandenen Summen kann die eine
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einer weitern Behandlung unterworfen werden. Es ist nämlich

und ferner [vergl. (25.)]:

so dass sich also ergiebt:
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