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dem sich die ganze Fülle der Erscheinungen entgegendrängt, wird sich am wenigsten gern zu schnellfertiger Antwort entschliessen.
     Allerdings bereit, sich bei dem engern Zusammenhang der „bildenden Künste“ zu bescheiden, sieht er sich doch, schon angesichts der ersten Kunst, die gewöhnlich unter diesem Namen verstanden wird, einem Einwand des Philosophen gegenüber. Der Kunsthistoriker hat stets die Architektur als die Grundlage der weitern Entwicklung betrachtet. Der Aesthetiker von heute hält ihm entgegen: „sie gehört nicht zu den bildenden Künsten, sondern ist eine “bauende Kunst,“ und fügt sogar die strenge Abweisung hinzu: „die Baukunst gehört überhaupt nicht zu den freien Künsten, sie ist eine unfreie Kunst, und es liegt durchaus keine wissenschaftliche Berechtigung vor, sie als freie schöne Kunst von der Tektonik und den übrigen Kunsthandwerken zu trennen.“[1] Und nicht besser steht es, wenn wir die denkenden Baumeister fragen: sie nennen die Architektur eine „Bekleidungskunst“ und sehen in ihrer Tätigkeit kaum etwas Anderes als eine äusserliche Zusammensetzung rein technischer und dekorativer Art, ein Zusammenleimen ererbter Stilformen auf dem Gerüst zweckdienlicher Konstruktion, bei dem auch der Beste verzweifelt, woher ihm die schöpferische Begeisterung eigentlich kommen soll.[2]
     Dem Historiker, der dem majestätischen Schritte der Baukunst durch die Jahrtausende hin mit Ehrfurcht und Bewunderung gefolgt ist, will es scheinen, als ob zeitweilig, im eifrigsten Bemühen um Einzelformen, Stile und Aufgaben der Vergangenheit, das

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August Schmarsow: Das Wesen der architektonischen Schöpfung. Karl W. Hiersemann, Leipzig 1894, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Wesen_der_Architektonischen_Sch%C3%B6pfung.pdf/10&oldid=- (Version vom 22.8.2025)
  1. E. v. Hartmann: Gehört die Baukunst zu den freien Künsten? (Gegenwart 1887. S. 391ff.) antwortet, dass gar keine wissenschaftliche Berechtigung vorliege, die Architektur von der Tektonik und den übrigen Kunsthandwerken zu trennen. Vergl. desselben Verfassers Aesthetik, Berlin 1887. I, 461ff. u. 600. Dagegen stellt Wundt gerade die Architektur mit der Musik als „freischaffende Künste“ zusammen.
  2. 2) H. Schliepmann, Betrachtungen über Baukunst. Berlin 1891. S. 22, Daselbst auch die Klage (S. 31): „Durch eine eigentlich ganz erstaunliche Stumpfsinnigkeit der Kunstempfindung hat die Architektur seit etwa 400 Jahren im Gegensatze zu allen übrigen Künsten meist eine Entwicklung von aussen nach innen, statt von innen nach aussen eingeschlagen. Statt der Idee die entsprechende Form zu geben, hat man die Idee in die fertige Form eingezwängt. Wie ein modischer Schneider hat der Architekt für allerlei Körper allerlei Tuch verwertet ….“