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volles Recht, indem sie diese Baukörper zu grösseren Raumumschliessungen ordnet und in neue organische Beziehung setzt, seien es die Häuserfassaden einer Strasse, die Baugruppen um einen Platz, vielleicht mit einem Denkmal in der Mitte und mit Strassenprospekten auf dieses Centrum hin. Das Alles nehmen wir mit vollem Bewusstsein, bis auf die künstlerische Organisation eines Stadtplanes, ausdrücklich für die Architektur als Kunst in Anspruch. Als Städtebauerin reicht sie erstrecht dem Wegebau, dem Ackerbau und dem Gartenbau die Hand, die soweit das Auge dringt die Zeichen menschlicher Kulturarbeit hinausrücken. Sie alle erbauen und erweitern das Regnum hominis und schaffen dem Menschengeist in der Durchführung seines eigenen gesetzmässigen Wesens ein Genüge, das schliesslich in dem Glauben an eine sittliche Weltordnung gipfelt. Deshalb lieben die alten Kulturvölker, die dem Zustand roherer Nachbarn gegenüber, von dem Wert der menschlichen Gesittung noch lebendig durchdrungen sind, nur das wolbestellte Land, nur Garten und Feld mit regelmässigen Baumreihen und Furchen, nicht Berge und Wälder und Haidestrecken, während die spätgeborenen Geschlechter, übersättigt von der Civilisation und erschöpft von menschlicher Arbeit aller Art, sich hinaussehnen in die ursprüngliche, vom Menschenfuss noch unbetretene, von Menschenhand noch unentweihte Natur, auf die Alpen, in die Wildnis, zum endlosen Ozean.
     In diesem Sinne können wir nicht zugeben, dass die Entwicklungsgeschichte der Architektur auf die Errichtung fester Gebäude, geschlossener Bausysteme

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August Schmarsow: Das Wesen der architektonischen Schöpfung. Karl W. Hiersemann, Leipzig 1894, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Wesen_der_Architektonischen_Sch%C3%B6pfung.pdf/33&oldid=- (Version vom 23.8.2025)