Seite:Die Gartenlaube (1895) 748.jpg
| Verschiedene: Die Gartenlaube (1895) | |
|
|
Leitung entfernt werden, wofür die Akademie den Technikern die geeignetsten Maßregeln überläßt – wir kommen unten darauf zu sprechen – dann aber soll der leblose Körper in einen luftigen Raum gebracht werden, die Zuschauer sind zu entfernen und möglichst andauernde Belebungsversuche anzustellen, die sowohl die Atmung als den Blutumlauf betreffen. Behufs der Atmung ist dem Erschlagenen der Mund zu öffnen, die Zunge fest zwischen Daumen und Zeigefinger zu fassen und kräftig herauszuziehen, alsdann läßt man sie wieder zurückgehen. Dies wird etwa zwanzigmal in jeder Minute wiederholt und eine halbe oder ganze Stunde fortgesetzt, ja noch länger, bis entweder das Leben sich wieder regt oder jede Aussicht, es zurückzurufen, aufgegeben werden muß. Damit kann gleichzeitig die künstliche Atmung verbunden werden, welche in einem abwechselnden Anpressen der Ellbogen gegen die Brustrippen, ihrer bogenförmigen Ausbreitung und Erhebung bis über den Kopf besteht; auch das wird etwa zwanzigmal in jeder Minute wiederholt. Der Blutumlauf ist zu gleicher Zeit durch Reiben mit Bürsten und ähnliche für derartige Fälle oft angegebene Mittel zu befördern. Das ganze Verfahren ist einfach genug, um von jedem besonnenen Menschen sofort vorgenommen werden zu können, und daß es nicht nutzlos ist, haben zum Glück schon mehrere Fälle bewiesen.
Zuvor aber handelt es sich freilich darum, den vom elektrischen Schlage Getroffenen, der in der Regel den Draht fest umklammert hat, von demselben loszubringen, was manchmal von den größten Schwierigkeiten begleitet ist. Zu diesem Ende hat kürzlich Dr. W. S. Hedley einige so bemerkenswerte Anweisungen gegeben, daß es die Pflicht eines Jeden ist, in dessen Wohnort es elektrische Hochspannungsleitungen giebt, sich diese leichten Regeln zu merken, mittels deren man unter Umständen ein sonst verlorenes Menschenleben ohne eigene Gefahr retten kann. Nach diesen Anweisungen ist, falls in erreichbarer Nähe ein Stromunterbrecher sich befindet, zuerst der Strom abzustellen, in allen anderen Fällen suche man den Körper von der Leitung loszureißen. Dabei darf derselbe nicht an den Händen, am Gesicht etc. berührt werden, wohl aber kann man ihn fest an den Kleidern packen oder schnell eine Decke, einen Mantel um ihn werfen, um ihn mittels dieser Hülle anzupacken. Ist es so nicht möglich, den Verunglückten loszubringen, so zieht man unter seinen Körper ein Tuch, ein Brett, einige Stangen oder was immer bei der Hand ist, hindurch, läßt den Leib damit völlig aufheben, so daß die Verbindung mit der Erde unterbrochen ist, und wird nun die Hände leicht von der Leitung entfernen können.
Wenn es schnell gelingt, diesen Erfolg zu erreichen, und alsdann die oben mitgeteilten Belebungsversuche unverzüglich in Angriff genommen werden, so dürfte es vielen durch elektrische Schläge Verunglückten ebenso gehen wie dem Elektriker Mr. Cuttler zu Pittsfield. Im letzten Winter von 4500 Volt getroffen und sofort zu Boden gestreckt, wurde derselbe schnell gelöst, nach den Vorschriften von d’Arsonval behandelt und, von den langsamer heilenden Brandwunden an seinen Händen abgesehen, in einem einzigen Tage wiederhergestellt.
Das neue Heim des Reichsgerichts.
Vierhundert Jahre sind vergangen, seit unter Kaiser Maximilian I. im ehemaligen Deutschen Reiche neben dem Reichshofrat ein Reichskammergericht eingerichtet wurde, das „nach des Reichs und gemeinen Rechten und nach ehrbaren und verliehenen Ordnungen und Statuten“ entscheiden sollte, was in deutschen Landen Rechtens sei. Es sollte über alle Rechtssachen der Reichsunmittelbaren urteilen und zugleich die höchste Instanz für die Reichsmittelbaren in Civilsachen sein. Das Reichskammergericht, von dessen Jämmerlichkeit Goethe im dritten Teil von „Dichtung und Wahrheit“ ein anschauliches Bild giebt, bestand aus einem vom Kaiser ernannten Kammerrichter fürstlicher oder gräflicher Abkunft, zwei Präsidenten und einer Anzahl Assessoren. Da aber die Sporteln, von denen die Assessoren bezahlt werden sollten, nur spärlich eingingen, mußte man die Zahl der Richter mehr und mehr beschränken, die Prozesse schleppten sich mühselig dahin und die Reste wuchsen von Jahr zu Jahr. So wurde der oberste Gerichtshof Deutschlands allmählich zum Gespött. Unter Kaiser Joseph hatten sich bereits 20 000 Prozesse aufgehäuft. Jährlich konnten nach Goethes Aufzeichnungen 60 abgethan werden und das Doppelte kam hinzu. Das Reichskammergericht hatte seinen Aufenthalt in verschiedenen Reichsstädten genommen, bis es endlich 1693 in Wetzlar seßhaft wurde. Mit dem alten Deutschen Reich ging es zu Grunde – mit dem neuen Deutschen Reich lebte ein neues, oberstes Gericht auf, das nach dem Gesetz vom 11. April 1877 seinen ständigen Sitz in Leipzig hat, – das Reichsgericht! In ihm ging auch das Reichsoberhandelsgericht auf, das auf dem Gebiete des Handels schon ein einheitliches Recht sprach und ebenfalls in Leipzig seinen Sitz hatte.
_b_748.jpg)
Die verurteilende Justiz.
Kalksteingruppe von Otto Lessing im Treppenhaus.
Ohnmächtig wie das alte Reich war sein oberstes Gericht. Stark und kraftvoll wie das neue Reich wurde auch das neue Reichsgericht organisiert. Wie das alte Reich, so war auch sein Gericht ohne Würde und Ansehen, und es konnte vorkommen, daß Städte wie Frankfurt a. M. es ablehnten, diesen Gerichtshof in ihren Mauern aufzunehmen. Anders das neue Reichsgericht. Es war ein langer Streit um dasselbe, und namentlich die Reichshauptstadt des Deutschen Reiches hätte es gern in ihren Bereich gezogen. Aber Leipzig blieb Siegerin im Streite, und heute ist dem Reichsgericht in der Lindenstadt an der Pleiße ein Heim aufgerichtet, so imposant, so würdevoll, so künstlerisch schön, wie es dieser oberste Gerichtshof eines starken, machtvollen Reiches verdient.
Die deutsche Kunst hat im neuen Reichsgerichtsgebäude einen ihrer schönsten Triumphe gefeiert. Am 31. Oktober 1888 wurde in Gegenwart Kaiser Wilhelms II. und König Alberts von Sachsen der Grundstein zu dem Bau gelegt, der nun vollendet vor unseren Augen steht,
Verschiedene: Die Gartenlaube (1895). Leipzig: Ernst Keil, 1895, Seite 748. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1895)_748.jpg&oldid=- (Version vom 20.1.2025)