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artis nimirum bene moriendi, cultorum usui gradus hosce commodiores exstrui curavit Senatus Dresdensis MDCXCV.“ Wenn sich auch späterhin die allegorische Bezeichnung verlor und die Kirche im Volksmunde einfach Sophienkirche genannt wurde, so war man ursprünglich bei der Namensgebung ebensoweit davon entfernt, die protestantische Kirche nach dem Namen einer dem katholischen Kultus angehörigen Heiligen zu nennen, wie etwa der Kurfürstin Sophia, der eifrigen Beschützerin des Luthertums, die Bezeichnung als Heilige beizulegen. Die Erinnerung an die Kurfürstin Sophia ist mit dem Namen der Sophienkirche aber in der späteren Zeit verbunden geblieben, weil die Kurfürstin in enge Beziehung zur Kirche trat und ihr reiche Stiftungen und Kunstwerke zuwendete.

Nur wenige Monate wurde der Hofgottesdienst in der Sophienkirche abgehalten. Da gegen Mitte des Monats September 1602 die Trauung des Kurfürsten Christian II. mit der dänischen Prinzessin Hedwig in der Schloßkapelle stattfand, muß deren Instandsetzung demnach zu dieser Zeit schon beendet gewesen sein.

Obgleich der Rat die Absicht gehegt, in der Kirche einen ständigen Wochenpredigtdienst einzurichten, war dieses Vorhaben doch nicht zur Ausführung gekommen und der Gebrauch der Kirche beschränkte sich lediglich auf Begräbnisse, deren Kosten 50 Thaler, eine für die damalige Zeit beträchtliche Summe, nur für eine verhältnismäßig geringe Zahl der Einwohnerschaft Dresdens in Betracht kam. Im Jahre 1602 sind nach Oettrich nur drei Personen in der Sophienkirche bestattet worden, als erste am 2. Januar „Jungfer Anna Agnesa, Herrn Sebastians von Metzsch auf Klept- und Reinsdorff, Churfürstl. Sächs. Ober-Küchen-Meisters, ehel. Tochter“. Im Jahre 1603 wurden acht, 1604 sieben und 1605 und 1606 nur vier Verstorbene in der Kirche beigesetzt. Im letzteren Jahre 1606 am 16. April, „Herrn Sebastian von Metzsch andere Tochter Jungfer Jacobe, welche gähling, einem Tantze beywohnende verstorben ist“.[1]

Mit Bedauern empfand die Einwohnerschaft, daß die Kirche nur Begräbniszwecken diente. Den Wunsch, daß in ihr ein wöchentlicher öffentlicher und allgemeiner Gottesdienst eingerichtet werde, unterstützte die Kurfürstin eifrigst. Sie trat mit dem Rat um Überlassung der Kirche, unbeschadet deren fortdauernder Bestimmung als Begräbniskirche, in Verbindung und erbot sich eine Entschädigung dafür zu zahlen. Die Verhandlungen hatten Erfolg. Die Kirche unterstand der Kurfürstin bis zum Jahre 1610. In diesem Jahre gab sie die Kirche und ihre Verwaltung wieder dem Rate zurück und stiftete gleichzeitig ein Kapital von 3000 Gulden, dessen jährliche Zinsen von 150 Gulden „zu ihrer Churfürstlichen Gnaden Gedächtniß“ Kirchen- und Schuldiener als Besoldungszulagen erhielten.

Die Kurfürstin hatte während dieser Jahre ihre „sonderliche Zuneigung“ zur Sophienkirche reich nach außen hin betätigt. Sie bestritt den notwendigen Aufwand


  1. Gottlob Oettrich, Richtiges Verzeichniß derer Verstorbenen nebst Ihren Monumenten, und Epitaphien, welche inwendig in hiesiger Kirchen zu St. Sophien ihre Ruhe gefunden etc. Dresden II. Auflage Anno 1711.
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Robert Bruck: Die Sophienkirche in Dresden. H. von Keller, Dresden, Dresden 1912, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Sophienkirche_in_Dresden_(1912).pdf/27&oldid=- (Version vom 12.2.2026)