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lassen und fordern deshalb die hiesigen Herren Architekten und Baumeister zur Concurrenz und Einreichung von Plänen unter folgenden Bedingungen auf:
1. Der Stil dieses Restaurationsbaues ist in der Hauptsache nach dem zu erhaltenden Portale zu bestimmen, im Uebrigen soweit möglich in architektonischen Einklang mit den nächstgelegenen Zwingerbauten zu bringen. Bei dem Entwurfe ist die Füglichkeit in das Auge zu fassen, daß nach Befinden in Zukunft an die Flanken des Portalbaues zwei dem Giebelbaue entsprechende Thürme gestellt werden können, ohne daß beim Eintritt dieser Eventualität ein theilweiser Abbruch des jetzt herzustellenden Baues erforderlich sein würde.
2. Die Herren Concurrenten haben Front- und Seiten-Ansicht, Durchschnitt, und soweit für den künftigen Thurmbau erforderlich, Grundriß aufzuzeichnen. Für die Front- und Seitenansicht ist der Maaßstab von einem halben Zoll auf die Dresdener Elle anzunehmen, da Zeichnungen, welche dieser Bedingung nicht genügen, keine Berücksichtigung finden können. Hierüber ist ein spezieller Anschlag der gesammten Baukosten beizufügen und in demselben der durch den eventuellen Thurmbau bedingte Mehraufwand getrennt zu berechnen.
3. Zeichnungen, Risse und Anschlag sind mit einem Motto bezeichnet unter gleichbezeichneter versiegelter Beifügung der Namen bis längstens den 15. September dieses Jahres an den Vorstand des Stadtbauamtes Herrn Stadtrat Peschel einzureichen. Später eingehende Projekte können nicht berücksichtigt werden.
4. Die technische Prüfung der eingereichten Projekte wird durch die städtischen Baubeamten, Herrn Stadtbaudirektor Eichberg und Herrn Bauinspector Bothen erfolgen, welche deßhalb von der Concurrenz ausgeschlossen sind.
5. Für das zur Ausführung gewählte Projekt wird dem Urheber nach unserer Entschließung entweder ein Honorar von Ein Hundert Thalern, zahlbar nach erfolgter baupolizeilicher Genehmigung des Planes, gewährt, oder die Ausführung des Baues übertragen, zu welcher im künftigen Jahre verschritten werden soll.
| Dresden, den 26. Juni 1854. | |
| Der Rath der Königl. Residenz- und Hauptstadt Dresden. gez. Pfotenhauer, Oberbürgermeister. |
Der Einlieferungstermin wurde auf den 1. Januar 1855 festgesetzt, weil einige
Architekten in einer Eingabe ausführten, daß sie durch die Inanspruchnahme
auf den Bauplätzen während der Sommermonate nicht in der Lage seien, mit
genügender Muße sich einer solchen größeren Arbeit widmen zu können.
Es gingen acht Konkurrenzarbeiten ein, die eine zeitlang in den Räumen des Kunstvereins zur Aufstellung kamen. (Taf. XV.) Die Beurteilung der Entwürfe war dem Stadtbaudirektor Eichberg in Gemeinschaft mit dem Bauinspektor Bothen, obwohl dieser sich an dem Wettbewerb beteiligt hatte, übertragen worden. Keine der acht Arbeiten entsprach vollständig den Absichten des Programms, dennoch wurde der Entwurf des Baumeisters Oskar Sommer mit dem Preise von 100 Thlrn. ausgezeichnet; zwei andere erhielten belobigende Anerkennung.
Robert Bruck: Die Sophienkirche in Dresden. H. von Keller, Dresden, Dresden 1912, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Sophienkirche_in_Dresden_(1912).pdf/41&oldid=- (Version vom 20.2.2026)