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der Kirche ließ man drei Messen singen und an zehn Altären sechs Opfergänge halten. Darauf legte man die Leiche auf einen Wagen und brachte sie in Begleitung zweier Geistlichen nach Meißen zur Beisetzung im Dome. Sehr viele Männer und Frauen geleiteten weinend den Wagen bis unter das Thor nach Altendresden.

Wie Weck[1] berichtet, hegte das gemeine Volk, das den Prinzen sehr lieb gehabt, gegen den Leibarzt Dr. Auerbach den Verdacht, den Patienten „durch eine Purgation hingerichtet“ zu haben; der Arzt sei deshalb seines Lebens nicht sicher gewesen und der Rath habe auf herzoglichen Befehl die ganze Bürgerschaft, um sie zu beschwichtigen, am 8. März aufs Rathhaus erfordert und ihr eingeschärft, Dr. Auerbach sei unschuldig und man solle ihn unberedet lassen.

Die Todtenfeier für Friedrich, der sogenannte „Dreißigste“, sollte am 27. März im Dome zu Meißen stattfinden; daran sollte sich eine Berathung des Herzogs mit dem Ausschusse seiner Landstände anschließen. Durch Schreiben vom 6. März[2] wurde auch der Rath zu Dresden eingeladen, Vertreter dazu zu senden. Als solche gingen die drei Bürgermeister Peter Biener, Gregor Biener und Franz Schmeißer mit dem Stadtschreiber Dr. Martin Heußler nach Meißen. Mit den drei Leipziger Bürgermeistern Wiedemann, Morch und Fachs wohnten sie am 27. März Nachts 1 Uhr in Trauermänteln den Vigilien im Dome bei und begaben sich dann gemeinsam mit einigen herzoglichen Räthen in die Silberkammer zum Abendessen. Am 28. März früh 6 Uhr hielt im Dome der Abt von Chemnitz das erste Seelamt, der Bischof von Merseburg das zweite und darauf der Domprediger die Predigt; er pries darin den verstorbenen Prinzen als einen gehorsamen Sohn seines Vaters aufs höchste und wollte zuletzt beweisen, daß das Abendmahl nicht unter beiderlei Gestalt eingesetzt wäre, fand aber damit keinen Anklang. Dann hielt der Bischof von Meißen das dritte Seelamt, worauf man zu Tische ging. Nach der Mahlzeit forderte Herzog Georg die Abgeordneten zur Berathung, darunter auch die Vertreter der Städte Leipzig und Dresden[3]; alle nicht besonders Eingeladenen ließ Carlowitz hinaustreiben. Der Herzog verlangte den Rath der Abgeordneten über mehrere Artikel und sagte, er habe für zwei Dinge zu sorgen, für seine Seele und seine Ehre. Die Rathschläge, die ihm bei der Hochzeit seines Sohnes ertheilt worden, wolle er befolgen. Hinsichtlich der Kommunion hatten die Bischöfe und Geistlichen ihre Bedenken in einer Schrift niedergelegt, die er der Versammlung überreichte. Darin erklärten sie „mit langwierigem Geschwätze“, wie der Bericht etwas unehrerbietig bemerkt, daß sie ohne den Beschluß eines öffentlichen Konzils das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nicht erlauben könnten. Und doch war ein Entgegenkommen in diesem Punkte auch um deswillen besonders erwünscht, weil man dadurch dem voraussichtlichen Thronerben, dem jungen Herzog Moritz, den Aufenthalt am Dresdner Hofe zu ermöglichen und ihn dem ausschließlichen Einflusse der protestantisch gesinnten Kreise zu entziehen hoffte. Der Bischof von Merseburg selbst hatte öffentlich geäußert, er habe schon einen absolvirt, der unter zweierlei Gestalt kommunizirt hätte, deshalb könnte das dem Herzog Moritz auch nichts schaden. Die Versammlung veranlaßte die Geistlichkeit daher, den Herzog Georg zu bitten, er solle dulden, daß Herzog Moritz überhaupt nicht kommunizire, bis ein Konzil gehalten worden sei; die Geistlichkeit erklärte, schleunigst beim Papste darauf hinwirken zu wollen. Damit war der alte Herzog zufrieden und dankte Gott, daß andere die Verantwortung für diese Sachen von ihm genommen hätten, nun wolle er gern sterben. Sodann legte er den Abgeordneten sein Testament zur Begutachtung vor. Die Berathungen dauerten von Freitag dem 28. bis zum Sonntag dem 30. März Abends. Man wählte schließlich einen engeren Ausschuß, der mit Herzog Heinrich und seinem Sohne Moritz über die Bedingungen der Regierungsnachfolge verhandeln sollte.

Die Verhandlungen waren noch im Gange, als Herzog Georg am 17. April plötzlich von dieser Welt abberufen wurde, ohne daß es ihm gelungen war, den Fortbestand des Katholizismus in seinem Lande sicherzustellen. Noch an demselben Tage meldeten die herzoglichen Räthe den Todesfall dem Rathe zu Dresden[4], und durch ein zweites Schreiben vom 24. April[5] luden sie ihn für den 19. Mai zur Betheiligung an dem „Vierwochstag, Begängniß und Dreißigsten“ nach Meißen ein. Dazu kam es aber nicht. Mit dem neuen Landesherrn Herzog Heinrich hatte die Reformation ihren Einzug gehalten und das geplante katholische Leichenbegängniß wurde abgesagt[6].


  1. Beschreib- und Vorstellung Dresdens S. 403.
  2. S. Beilage 4.
  3. Es ist also nicht richtig, wenn Brandenburg (a. a. O. S. 177 und Moritz von Sachsen Bd. 1 S. 33) annimmt, es sei kein städtischer Vertreter bei den Verhandlungen zugegen gewesen Es war eben nicht, wie er glaubt, bloß der katholische Adel, sondern, wie auch Carlowitz später berichtet hat, der Ausschuß der Landschaft versammelt. Die von Brandenburg selbst (S. 177 Anm. 147) angeführte Unterschrift des engeren Ausschusses „der Bischöfe, Grafen, Äbte und Räthe“ meint nicht die herzoglichen Räthe, sondern die Räthe der Städte Leipzig und Dresden, als deren Vertreter ja auch Dr. Fachs mit aufgeführt wird.
  4. S. Beilage 6.
  5. S. Beilage 7.
  6. Seidemann, Beiträge zur Reformationsgeschichte I S. 266.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 275. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/295&oldid=- (Version vom 12.11.2024)