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aufzureizen, nicht erfüllt, also nichts zu fürchten und auch nichts weiterhin zu vermelden sei.
Frau Scheidemannin teilte denn nun mit, daß die eine Schnürfrau, nehmlich die Kuhlmannin, an ihren Laden gekommen und einen Anfang gemacht, die Schrift zu lesen, desgleichen auch ihre, der Referentin bei sich habende Muhme. Weil sie selbst aber solches alsobald gemerket, habe sie auch stracks die Schrift abgerissen und in ihren Schubsack gestecket. Dahero denn diese 2 Personen wenig Worte davon würden gelesen haben. Und sie halte gänzlich davor, daß diese 2 Personen den eigentlichen Inhalt solcher Schrift nicht wissen würden. Sie habe auch diese Schrift nach diesem weiter niemand als ihrem Manne und dem Herrn Henckelmann gewiesen und auch niemandem davon etwas geoffenbaret, und wäre ihr, wer die Schrift gefertiget, nicht wissend, habe auch davon keine Mutmaßung.
Hierauf mußte sie eidlich bestärken, daß die von ihr getanen Aussagen durchgehends die reine Wahrheit enthielten und daß ihr ein mehreres nicht bewußt sei.
Nach abgelegtem „Jurament“ wurde sie nochmals vermahnt, alles bei hoher Strafe in Verschwiegenheit zu halten, und darauf entlassen.
Ob der Vorfall und die obenstehenden Aussagen dem Revisionsrate bekannt gegeben worden sind, wird nicht ersichtlich; jedenfalls hat man alles auf sich beruhen lassen, da gefährliche Folgen nicht eingetreten sind.
Die Ratskollegien haben sich gegen die Beschlüsse des Revisionsrates übrigens bald selbst sehr energisch gewendet, weil sie hinter ihnen absolutistische Gelüste witterten. 1699 erhoben die Stände gegen die Kommission laute Beschwerde, weil sie wider die Verfassung vorgehe, unerhörte Gewalt besitze, den Zutritt zum Landesherrn abschneide, überall zu kurzen Prozeß mache und überhaupt sich in Justiz und Steuer Eingriffe erlaube. Der Generalrevisionsrat, dessen Beschlüsse Hoym später selbst desavouiert haben soll[1], wurde durch den Landtagsabschied vom 17. März 1699 wieder aufgelöst; allerdings hatten die Stände dem Kurfürsten 1 Million Gulden bewilligt und dafür ihrerseits hohe Steuern auferlegt. Die Bewegung gegen den Revisionsrat innerhalb der städtischen Bevölkerung hatte also die höhere Besteuerung an sich nicht abgewendet, wohl aber die absolutistische Form ihrer Beschaffung beseitigen helfen und wohl mit dazu beigetragen, daß der Statthalter Fürst von Fürstenberg, der Vorsitzende des Revisionsrates, seinen Frieden mit den Ständen machte.
Allen und itzlichen was Hoheit, Wirden, Standts, Stadts oder Wesens die seint, denen dieser unser brieff furkommt, embitten wir Burgermeister und Rath der Stadt Dresden unsere gantz willige gefließene und freundtliche Dinst zuvorn, und fugen hiemit zu wißen, das heut dato fur uns kommen und erschienen ist der ersame unser Burger Ditterich Lindeman und hat uns bitlichen angelangt, nachdem er sich von etzlichn Juden mitt Nahmen Elias, Eichel, Joseph und Abraham alle von der Reussischen Lemburgk[2], welche vor etzlichen Jahren alhier auß Eisen Stal zu machen sich understanden, fur 600 fl. in Burgkschafft eingelaßenn hette, die er auch, als sie von hinnen heimlicher Weise entlauffen und entrunnen, fur sie erlegen und betzahlen mussenn, das wir im deßen Kundtschafft in einer offenen Paß und Furderungsschriefft under der Stadt Insiegel gunstig mittheilen wolten, domit er sie, weil sie nirgent besessen, wo er sie antreffen und betretten wurde, desto eher zu hafften bringen möchte. Wer (?) es nicht an das sich gedachter unser Burger fur obenberurtte Juden in selbschuldige Burgschafft eingelaßen, und derwegen sein Hauß und Hoff in die 2000 fl. wirdig mit unserm Wißen und Bewilligung zur gewißen Versicherung eingesetz, auch dieselb Behausung wegen solcher 600 fl. verkauffen und dieselben mit seinem mergklichen Schaden abtragen und betzahlen müßen, als haben wir im sovil mehr solch sein Suchen fuglich abtzuschlagen nicht gewußt, und ist an ein jeden nach Erheischung seines Standts unser underdinstlich, dinstlich und freundtlich Bit, sie wolten in dem Ambten, Gebietten oder Gerichten, do obengemelte Juden betretten werden kunnen, auf unsers Burgers Ditterich Lindemans oder seines Bevehlichhabers Ansuchen dieselben auf sein Recht und Unkosten in Hafftung nehmen und im wieder sie geburlichs Rechten gestatten, damit er seines fur sie ausgelegten und dargegebenen Geldes sambt aller derhalben auffgewendten Scheden und Unkosten wiederumb habhafftig werde. Doran ertzeigen sie die Billigkeit und uns zu besonderm Gefallen, und wir seindt es noch eins jedern Standts hinwieder in dergleich und mehrern underdinstlich, willig und freundtlich zu vordienen urbuttigk. Zu Uhrkundt mit unserm der Stadt kleinern Secret bedruckt. Geschehen und geben Dreßden den 2. Monats Mai nach Christi Geburth 1572.[3]
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 5 (1909 bis 1912). Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung., Dresden 1909 bis 1912, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_F%C3%BCnfter_Band.pdf/106&oldid=- (Version vom 21.1.2026)