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XX. Jahrgang          1911          Nr. 3 und 4.


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Dresdner Rats-Sitzungsprotokolle aus den Jahren 1527–1532.
Mitgeteilt von Dr.Otto Richter.


Unsre mittelalterlichen Vorfahren, auch die regierenden Männer, waren keine Freunde von vielem Schreibwerk. Was bei unsrer Stadtverwaltung im ersten Jahrhundert ihres Bestehens an Schriftstücken vorhanden war, beschränkte sich auf eine kleine Zahl von Pergamenturkunden über die wichtigsten Rechts- und Besitzverhältnisse. Seit dem letzten Viertel des 14. Jahrhunderts traten Stadtrechnungen und Steuerlisten hinzu. Die immer mehr sich geltend machende Notwendigkeit, über die vor dem Rate abgeschlossenen privaten Rechtsgeschäfte urkundliche Nachweise zu besitzen, führte dann zur Anlegung der Stadtbücher, in denen namentlich Verkäufe und Verpfändungen von Grundstücken, Schuldbekenntnisse, Testamente, Erbteilungen, Schenkungen und Verträge verlautbart, zugleich aber auch einzelne wichtige Ratsbeschlüsse, namentlich solche mit statutarischer Geltung, eingetragen wurden. Derartige Stadtbücher, die vornehmsten, aber keineswegs umfangreichen Bestandteile des alten städtischen Kanzleiwesens, gibt es in Dresden seit 1404.

Systematische Aufzeichnungen über seine Verhandlungen und Beschlüsse ließ der Rat im Mittelalter nicht machen. Da er seit 1470 aus drei, seit 1517 aus zwei Abteilungen bestand, die einander jährlich in der Regierung ablösten, so war er hinsichtlich der Beschlüsse des Vorjahres auf das gute Gedächtnis der drei Mitglieder angewiesen, die jedesmal aus dem alten in den neuen Rat mit übertraten. Mit der Vermehrung der Geschäfte machte sich aber allmählich doch das Bedürfnis nach schriftlicher Aufzeichnung der Ratsbeschlüsse geltend. Man beschloß daher am 23. März 1487, künftig wenigstens die Beschlüsse aus den Sitzungen der vereinigten drei Räte niederschreiben zu lassen[1], denn gerade in diesen erfolgten alle wichtigen statutarischen Festsetzungen. Daraufhin sind auch derartige Gesamtratsbeschlüsse aus dem Jahre 1487 zahlreich verzeichnet worden[2], und zwar in einem Pergamentbande, der in der Hauptsache eine Sammlung von Abschriften der städtischen Privilegienurkunden enthält (Ratsarchiv A. I. 18 e/.). Aber schon im nächsten Jahre hören diese Aufzeichnungen im Privilegienbuche wieder auf.

So behalf man sich wiederum und noch auf lange Zeit hinaus ohne schriftliche Festlegung der Ratsbeschlüsse. Auch mit der Landesregierung verkehrte der Rat in der Hauptsache mündlich, und nur der häufigen Abwesenheit des Landesherrn von seiner Residenzstadt verdanken wir es, daß wir über manche Vorgänge der Regierung und Verwaltung briefliche Nachrichten in den Archiven besitzen. War der Herzog in Dresden anwesend, so beschied er entweder den Bürgermeister zu Verhandlungen zu sich ins Schloß oder schickte seinen Kanzler dazu aufs Rathaus. So kommt es, daß selbst über so wichtige Angelegenheiten, wie die neue Ratsordnung von 1517 und die Einführung der Reformation 1539, keine Zeile Geschriebenes im Ratsarchive zu finden ist. Die alte Abneigung der Bürger gegen das


  1. Richter, Verfassungs- u. Verwaltungsgeschichte Dresdens I, 146.
  2. In Leipzig gibt es Protokolle über die Sitzungen der drei Räte von 1498 bis 1531, vgl. Wustmann, Quellen zur Geschichte Leipzigs II, 75.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 5 (1909 bis 1912). Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung., Dresden 1909 bis 1912, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_F%C3%BCnfter_Band.pdf/160&oldid=- (Version vom 23.1.2026)