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den Herzog bitten, das Landvolk nicht in die Städte hineinzulassen, um nicht die unzufriedenen Elemente zu vermehren und eine Empörung heraufzubeschwören, und wenn außerdem Räte wie Ritterschaft am gleichen Tage einer Verständigung mit dem Kurfürsten in ganz auffallender Weise das Wort reden.
Kann es da wundernehmen, wenn Herzog August in dem bereits erwähnten Briefe vom 21. Januar seinem Bruder über die Räte schreibt: „Wir befinden sie aber etwas unschlussig und kleinmutig, wissen schier selbst nicht was sie tun sollen“, wenn er im Gegensatz dazu den vielangefeindeten Grafen Lodron, dessen Mut aber auch seine Feinde nie zu leugnen wagten, dem Bruder gegenüber warm verteidigt: „Wir konnen leichtlich abnehmen, daß an E. L. uber den von Loderon allerlei klagen gelangen, nu han wir ihne noch bis anher nit anders dann redlich erkannt. Derwegen geruhen E. L. nit, eins jeden anbringen stattzugeben, noch sich wider ihne zu bewegen lassen.“
Herzog August hatte eigentlich gehofft, seinen Bruder in Freiberg zu treffen, aber dieser war von dort bereits weggeritten. Es ist höchst wahrscheinlich, daß sich die fürstlichen Brüder umgangen haben und daß Moritz gerade am 20. oder 21. Januar Dresden aufgesucht hat, um sich selbst vom Stande der Dinge in seiner Residenz zu überzeugen. Dafür spricht ein Brief von diesem Tage an den Herzog von Liegnitz mit der Bitte um schnelle Hilfssendung, während keinerlei Briefdaten einen andern Aufenthaltsort des Herzogs für diesen Tag bezeugen. Ferner hat ein Schreiben der Räte an den Herzog vom 22. Januar den Ordinarius Dr. Fachs zum Verfasser, der bis dahin immer in der Umgebung des Landesherrn bezeugt ist, so daß also die weitere Vermutung nahe liegt, daß der vielgewandte Mann mit Moritz zusammen nach Dresden gekommen und nun seinen Amtsgenossen zur Unterstützung zugeordnet worden ist. Doch kann sich Moritz keineswegs länger als einen Tag in Dresden aufgehalten haben, weil dagegen wieder andere Briefdaten sprechen. Daß er aber wirklich hier gewesen sein muß, geht aus einem Briefe der Räte vom 25. Januar[1] hervor, worin sie sich ausdrücklich auf seine persönlichen Anordnungen in Dresden beziehen, die den Marsch des böhmischen Fußvolks über Pirna nach Dippoldiswalde dirigiert hatten.
Hauptsächlich wird es sich bei dem kurzen Aufenthalt um die weitere Organisation der Proviantzufuhr und das Aufgebot der Mannschaft in den Städten und Amtern gehandelt haben; denn gerade auf diese Punkte beziehen sich die am 21. Januar noch ausgefertigten Beilagen, die in einem Briefe der Räte am nächsten Tage[2] dem Herzog noch nachträglich zur Genehmigung vorgelegt wurden. Wahrscheinlich sind an diesem Tage auch die Anordnungen wegen des Wachtdienstes in der Festung getroffen worden, die O. Richter in seiner Verfassungsgeschichte Dresdens[3] im Auszuge wiedergibt.
Auf das böhmische Kriegsvolk scheint allerdings die Anwesenheit des jungen Fürsten nicht sehr nachhaltig gewirkt zu haben. In dem Briefe vom 22. Januar mußten die Räte nämlich zugleich von einer Meuterei zweier Fähnriche melden. Da ist es wohl begreiflich, wenn sie Sorge trugen, die Miltitzschen Reiter aus der Stadt zu lassen, die immer noch ein verläßliches Gegengewicht gegen das unzufriedene böhmische Volk bildeten, und wenn sie dafür lieber die neuankommenden böhmischen Truppen alle nach Meißen legen wollten, dessen Besetzung damals Herzog Moritz dringend wünschte, weil er sonst einen Vorstoß Johann Friedrichs von dort her befürchtete. Am 27. Januar[4] begegnet wieder die Klage über das zügellose Verhalten der Böhmen. Diese hatten sich nun schon zu einem nächtlichen Plünderungsversuche auf das Haus Antons von Schönberg verstiegen, und es war zu nächtlichen Straßenkämpfen gekommen. Man sah sich daher zu scharfen Gegenmaßregeln gezwungen, nachdem sich auch der Rat von Dresden in einer Eingabe an die herzoglichen Räte bitter über diesen Vorfall beschwert und dabei ziemlich unverhüllt bei weiteren solchen Vorkommnissen die fernere Mitwirkung der Bürger an der Verteidigung nach außen aufgekündigt hatte.
Herzog August und die Räte erließen darum zunächst eine strenge Verordnung[5] zur Aufrechterhaltung der Ruhe in der Stadt. Es heißt da: „Nachdem sich allerlei Verdrießlichkeiten zwischen dem fremden Kriegsvolk und dem Adel und seinen Knechten zugetragen haben, mahnen wir hiermit die Unsern ernstlich zur Ruhe. Kommen wieder Ausschreitungen des fremden Kriegsvolkes vor, so soll unser und der Obersten Richtspruch abgewartet werden. Wir bestimmen aber zur Verhütung weiteren Tumults „daß nihemands, wes standes der sei, nach des seigers acht schlege ufn abend uf der gaß gehen oder die seinen schicken soll. Hette aber jemands ursach, die seinen nach 8 horen zuverschicken oder selbst uf der gassen zugehen, der soll brennend fackeln oder latern mit angezunden lichten haben [und] der wache, do ihnen die betrifft, guten bescheid geben. Ahne das und do jemands ahne licht nach 8 horen uf der gassen antroffen wurde, hat die wache befehl, wes sie sich mit einziehen u. a. gegen denselben halten soll, daruf auch gebuhrliche straf erfolgen wirdet.“
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 5 (1909 bis 1912). Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung., Dresden 1909 bis 1912, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_F%C3%BCnfter_Band.pdf/9&oldid=- (Version vom 31.12.2025)