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XIV. Jahrgang 1905 Nr. 4.
3 Mark. Die Vereinsmitglieder erhalten die Blätter unentgeltlich zugesandt.
Im 16. Jahrhundert haben die Goldschmiedeinnungen der großen freien Reichsstädte Nürnberg, Augsburg und Straßburg ihre Glanzzeit gehabt. In das 17. Jahrhundert fällt wohl noch ein Nachschimmer; dann aber geht aus mancherlei Ursachen das Kunsthandwerk mit der Blüte und dem Ansehen der Städte zugleich zurück. Dagegen gewinnt gerade gegen das Ende des 17. Jahrhunderts die Gold- und Silberschmiedekunst in den Residenzen deutscher Landesfürsten durch diese selbst an Bedeutung. Dies gilt z. B. für Berlin wie für Dresden.
Die Geschichte der Berliner Goldschmiedezunft ist im Jahre 1895 für die Zeit von ihrem Entstehen bis 1800, von Friedrich Sarre verfaßt, erschienen; für das Bestehen und die Tätigkeit der Dresdner Goldschmiedeinnung gibt es verschiedene wertvolle Angaben in Schriften, Zeitschriftartikeln und Sammlungskatalogen; etwas Zusammenfassendes von einem Kunstverständigen liegt, so lohnend es wäre, nicht vor.
Ich möchte in Anknüpfung an die Akten des Rats- und Hauptstaatsarchivs und an Familienpapiere einiges über den Hofjuwelier Moritz Rachel in Dresden (1639–1697) und im Anschluß an ihn über seinen Schwiegersohn berichten, der kein Geringerer als Johann Melchior Dinglinger war. Ich flechte dabei mancherlei aus der Geschichte der Innung ein, was für die Geschichte und das Leben des alten Dresden nicht ohne Interesse ist.
Die erste Innungsordnung ist von den Dresdner Goldschmieden 1542 angestrebt und unter dem 26. April dieses Jahres vom Rate bestätigt worden. Die Grundlinien, die hierin gezogen werden, erhalten Erweiterungen und Änderungen in den 1556, 1598, 1607 auch vom Rate und in den 1645 vom Kurfürsten Johann Georg I. bestätigten neuen Artikeln[1]. Im Laufe der 100 Jahre wird vor allem bei Erlangung des Meisterrechtes eine Verlängerung der Arbeitsjahre der Gesellen, eine Vergünstigung für Meisterssöhne und in Innungsfamilien einheiratende Gesellen durchgesetzt. Fehlende Arbeitsjahre durften bis 1607 erkauft werden; die dadurch stärker werdende Meisterzahl riet, davon abzugehen. „Es werde den Hereinwollenden zu leicht gemacht; ihnen, die jetzt (1607) drin seien, werde es schon sehr schwer, ihr Stück Brot zu finden.“ Auch wird das Eintrittsgeld wesentlich erhöht, „damit wir künftig zu anderweit und desto mehrerer Erkaufung Getreidichts und Verschaffung anderer Notdurft etwas an Geld wieder in der Lade bekommen und haben möchten“. 1598 hatte es für Fremde 10 Taler, für Meisterssöhne 5 Taler betragen. Durch die Neuordnung von 1607 steigerte sich dies auf das Dreifache: 30 und 15 Taler. Während der Lehrjunge 1556 aufs wenigste 4 Jahre lernen sollte, dann aber als Ausgelernter unbeschränkt war, sollte
- ↑ Die Signaturen der betreffenden Aktenstücke im Ratsarchiv s. bei Max Flemming, die Dresdner Innungen von ihrer Entstehung bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts, 1896, S. 59 Anmerkungen.
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 4 (1905 bis 1908). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1905 bis 1908, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Vierter_Band.pdf/60&oldid=- (Version vom 25.2.2025)