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sie der Entschlossenheit eines Lehrers und eines Schülers, des Tertius Gebauer und des Currendaners Radestock. Ihnen gelang es, dem Feuer, das schon an mehreren Stellen gezündet hatte, Einhalt zu thun und es auf ein Nebengebäude zu beschränken. Dieses, das Schulcollegenhaus in der Pfarrgasse, blieb zunächst als Brandstelle liegen und wurde erst im Beginn des 19. Jahrhunderts wieder errichtet. Ueberhaupt erfuhren im 18. Jahrhundert die Schulgebäude keine größere und nachhaltige Wiederherstellung. Zwar fühlte man das Bedürfniß dazu geraume Zeit, aber es waren keine Mittel verfügbar. Die kleinen mit der Zeit immer häufiger werdenden Ausbesserungen, mehr Flickereien, waren selbstverständlich nicht fähig, die Schule in gedeihlichem Stande zu erhalten. Selbst die Beschaffung der Mittel für diese laufenden Fälle machte Kopfschmerzen. Mit der finanziellen Fürsorge für die Schule war es damals schlimm bestellt. Im Jahre 1671 war von Superintendent und Rath die Anordnung getroffen worden, daß die bauliche Erhaltung der Schule nicht mehr von dem ohnehin stark belasteten Brückenamt, wie bisher, sondern aus dem Schulvermögen zu bestreiten sei. Hauptsächlich aus Stiftungen für Alumnen bestehend, litt aber dies Schulvermögen, den derart erhöhten Anforderungen gegenüber, sehr an Unvermögen.

Nordfassade der Kreuzschule 1557–1812.
Anfangs deckte daher auch das Bauamt vielfach diese Auslagen. Das muß aber dann aufgehört haben. 1752 vernehmen wir aus Anlaß der Nothwendigkeit einer starken Reparatur des Rektorhauses und der andern Lehrerwohnungen die Klage, „daß die unabläßlich vorfallenden Reparaturen das geringe Schulvermögen zu keinen Kräften kommen lassen“. Wenn also selbst für solche nothwendigste Fälle eine Unterstützung des unzureichenden Schulvermögens nicht oder nur schwer zu erlangen war, so läßt sich denken, daß man noch weit mehr vor den für eine umfassende Umgestaltung erforderlichen großen Summen zurückschreckte. Für die ebenerwähnte Reparatur wurde „vor diesesmahl und ohne Consequenz“ ein Beitrag aus dem Maternihospitalvermögen gewährt. Im übrigen ward auch damals an der Bestimmung, daß die bauliche Erhaltung aus dem Schulvermögen zu bestreiten sei, nichts geändert. Die Folge war, daß auch die dringendsten Reparaturen, die sich nicht mehr verschieben ließen, wenigstens, mit Rücksicht auf die Schulkasse, in sehr langsamem Zeitmaß ausgeführt wurden. Die gelegentlich einer Reparatur von 1770 verfügte Rathsverordnung, die sich ähnlich lautend auch in anderen Jahren findet – „diese Reparaturen sind nach den Umständen der Casse nach und nach mit möglichster menage veranstalten zu laßen“ – bezeichnet am treffendsten die Art der damals für die Schule waltenden Fürsorge. Alle diese zahlreichen kleinen Ausbesserungen erzielten naturgemäß keine nachhaltige Wirkung. Die Gebäude verfielen immer mehr und mehr. Ihre Baufälligkeit beleidigte das Auge; im Innern mußte man alle Vorsicht brauchen, sich vor Fehltritten zu hüten. Hand in Hand mit dem baulichen Verfall ging ein rascher Verfall der Schule als Erziehungsanstalt. Gegen Ende des Jahrhunderts ward die Kreuzschulfrage brennend.[1] Da unternahm es im Jahre 1796 der damalige Inspektor der Kreuzschule, Vizestadtrichter August Gottfried Clausnitzer, die Frage in Fluß zu bringen. Er klagt in einem Vortrage an den Rath, „daß fast alle innere und äußere Gebrechen, welche einzeln schon die Unvollkommenheit eines Schulinstituts bezeichnen würden, bei der Kreuzschule sich zusammendrängen“ und spricht die Befürchtung aus, daß die Schule „endlich zu einem Sammelplatz und Aufenthaltsort roher und unwissender junger Leute herabsinken werde“. Als wichtigsten Schritt für die Verbesserung legt er dem Rathe die Erbauung eines neuen Schulgebäudes ans Herz und bezeichnet ausdrücklich nicht die bekannte Baufälligkeit als zwingenden Grund, „sondern, weil die Einrichtung des jetzigen Schulgebäudes gar nicht so beschaffen, daß die Schüler unter der gehörigen Obsicht sein können, und weil das, was zur Reinlichkeit und Ordnung schlechterdings erforderlich, darinnen gar nicht zu finden, so daß deshalb innere gute Einrichtungen, wovon immer eine in die andere eingreifen muß, gar nicht anzubringen sind“. Schärfer konnte der Zusammenhang des inneren Verfalls mit dem äußeren nicht hervorgehoben werden. Freilich gestand Clausnitzer in einem gleich darauf folgenden Vortrage selbst die Verlegenheit ein, in die er bei der Frage der
- ↑ Vergl. für das folgende B. VII a. 193 i., B. II. 78. 80.
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/169&oldid=- (Version vom 16.7.2024)