Seite:Dresdner Geschichtsblätter Zweiter Band.pdf/220

IX. Jahrgang 1900 Nr. 1.
3 Mark. Die Vereinsmitglieder erhalten die Blätter unentgeltlich zugesandt.
- Inhalt: Getreidehändler-Ordnung. Vorrathhaltung. Verproviantirung bei außerordentlichen Gelegenheiten. Getreidemaß. Stapelrechte. Branntweinbrennen und Poudre. Ausfuhrverbote, Nothjahre. Verordnungen zur Erleichterung des Verkehrs. Hunger- und Nothjahre 1771, 1772, 1804, 1805. Kommunbäckerei. Aufhebung der städtischen Abgaben und Errichtung einer Getreidebörse.
Wie bei den meisten deutschen Städten, kann auch bei Dresden, trotz seiner günstigen Lage am Elbstrome, von einem eigentlichen Getreidegroßhandel in früheren Jahrhunderten nicht gesprochen werden. Die Getreidepolitik der Fürsten war reine Konsumentenpolitik und[WS 1] hinderte das Emporkommen eines bedeutenden Getreidehandels. Sie schützte das Interesse des städtischen Konsumenten durch Ausfuhrverbote, Zwang der Bauern, das Getreide auf den Markt zu bringen, Verbot des Zwischenhandels, Verbot des Vorkaufs, Magazinirungszwang, Taxen und Maximalpreise. Gemäß dieser Politik der Fürsten war die städtische Getreidepolitik eine absolut absperrende. Das Hauptbestreben der Stadtobrigkeit war es, dem Bürger einen möglichst billigen und direkten Getreideeinkauf vom Bauern zu verschaffen.
Nur in den besten Erntejahren reichte das in Sachsen angebaute Getreide für das Bedürfniß seiner Bewohner aus. Sachsen war deshalb meistens auf die Zufuhr fremden Getreides angewiesen und bezog dieses namentlich aus Böhmen und der Mark[1]. Auch Rußland tritt als Getreidelieferant auf.
In Dresden, das keinen wesentlichen Getreidehandel trieb, stand stets der Kurfürst und der Rath auf Seiten der Bürger gegen die wenig zahlreichen Getreidehändler, die auf jede Weise unterdrückt und deren Handelsbetrieb fast zu allen Zeiten einseitig zu Gunsten der Stadt ausgenützt wurde. Man muß sich wundern, daß es überhaupt Leute gab, die trotz alledem diesen Getreidehandel betrieben. Es kann nur die eine Erklärung dafür gefunden werden, daß der Gewinn zu gewissen Zeiten ein ganz enormer war.
Es war den Bauern, die Getreide zur Stadt brachten, nach der Willkür vom 3. April 1553 verboten,
- ↑ „Da die Regenten der Krone von Böhmen die Ausfuhr
nach Sachsen verboten, viele aber dieses nicht wissend Waaren nach
Böhmen führen und auf zu holendes Getreide Geld geben", durch
dieses Ausfuhrverbot aber zu Schaden kommen, verbietet Herzog
Georg 1531 bei „ernstlicher Straf“ die Ansfuhr nach Böhmen. –
Patent Kaiser Ferdinands vom 10. Dezember 1558: Auf des Kurfürsten
August Ansuchen wurde gestattet, daß 4000 Scheffel Gerste
in Böhmen für das Markgrafthum Meißen aufgekauft und ausgeführt
wurden. (Rathsakten C. XXXII. 90c.) – Extract des
Getreides, was in diesem umstehenden 1709. Jahre vom 5. April
bis 4. September ist angebracht worden, als:
5985 Scheffel Weizen,
2267 “ Korn,
9905 “ Gerste,
49 “ Erbsen,
7 “ Hafer,
18213 Scheffel Getreide.Dieses Getreide ist alles aus der Prettinischen, Mühlberg- und Strehlischen Pflege geholt und anher geschafft worden. Ferner: 3650 Scheffel Hofhafer und 2172 Scheffel Edelmannsgetreide. (Rathsakten C. XXXI. 15 Bl. 27.)
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: doppelt und
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/220&oldid=- (Version vom 6.8.2024)