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Schmiedeisernes Oberlicht vom Hause No. 12 der Herrenstrasse.

ALLGEMEIN TECHNISCHER THEIL.




I. DIE BAUBEHÖRDEN.
Von W. Aicham.

Für die Wahrnehnung der Interessen öffentlicher Bauten sowie der öffentlichen Interessen des Bauwesens der Stadt und des Bezirkes sind staatliche, städtische und kirchliche Organe bestellt, die der im Grossherzogthum Baden bestehenden allgemeinen Organisation und der örtlichen Lage und Bedeutung der Stadt Freiburg entschprechenden in nachstehenden technischen Stellen vereinigt sind:

A. Staatliche.

1. Die Grossherzogliche Wasser- und Strassenbau-Inspection Freiburg besorgt neben der allgemeinen Verwaltung und Ueberwachung der öffentlichen Wege insbesondere den Bau und die Unterhaltung der Land- oder Staatsstrassen sowie der Kreisstrassen und Gemeindewege im Benehmen mit den Kreis- und Gemeindebehörden. Ihr liegt die wasserpolizeiliche Instandhandlung der Wasserläufe ob, soweit solche nicht den technischen Stellen unter Ziffer 2 und 3 überwiesen sind, und die Abgabe zahl- und umfangreicher einschlägiger technischer Gutachten an die Verwaltungsbehörden des Staates und Kreises. Ihr Büreau befindet sich z. Zt. Lessingstrasse No. 12/III.

2. Der Grossherzoglichen Rheinbau-Inspection Freiburg sind neben der allgemeinen Verwaltung vorzugsweise übertragen: die Bauarbeiten an der rechtsseitigen Rheinhälfte zwischen der Landesgrenze

Empfohlene Zitierweise:
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_049.jpg&oldid=- (Version vom 26.12.2025)