Seite:Freiburg Bauten 050.jpg
bei Basel bis unterhalb der Schiffbrücke Rheinau-Kappel sowie an der ganzen im Staats-Flussverbande befindlichen Strecke des Dreisamlaufes von der Gemarkungsgrenze Eichstetten aufwärts bis zu jener gegen Zarten. Ihr ist ferner die Unterhaltung und bedienung der Schiffbrücken bei Neuenburg und Breisach sowie die Handhabung der Schifffahrts- oder Wasserpolizei an den betreffenden Flussstrecken zugetheilt. Ihr Büreau hat diese Stelle Thurnseestrasse No. 38 bei der Christuskirche.
3. Die Grossherzogliche Kultur-Inspection Freiburg beschäftigt sich vorzugsweise mit der Herstellung und Unterhaltung von Wasserversorgungen für Gemeinden und sonstige öffentliche Korporationen, mit Feldbereinigungen und Güterzusammenlegungen, Ent- und Bewässerungsanlagen von Grundstücken und derartigen Verbesserungen, Bildung von wasserrechtlichen Genossenschaften und mit der wasserpolizeilichen Ueberwachung der kleineren Wasserläufe. Ausserdem besorgt sie auch die ganze technische Leitung der städtischen Rieselfeldanlage und zwar sowohl beim Entwurf als bei der Ausführung. Das Büreau der Kultur-Inspection befindet sich mit dem der Wasser- und Strassenbau-Inspection Lessingstrasse No. 12/III.
Die drei technischen Staatsstellen waren bis vor etwa 20 Jahren in einer Stelle – der Grossh. Wasser- und Strassenbau-Inspection – vereinigt. Der ständig wachsende Umfang, insbesondere aber die dringend nöthige Sonderung der dienstlichen Aufgaben führte hier, wie in ganzen Lande, zur Errichtung besonderer Wasser- resp. Rheinbau- und Kultur-Inspectionen. Näheres über die Competenzen dieser Stellen findet sich in Strassengesetz vom 14. Juni 1884 bezw. im Wassergesetz vom 25. August 1896 und in den bezüglichen Vollzugsverordnungen.
4. Die Grossherzogliche Bezirks-Bauinspection Freiburg hat innerhalb ihres Dienstbezirkes das Hochbauwesen des Staates zu besorgen. Ausgenommen hiervon ist das Bauwesen der Gebäude der Militärverwaltung, der Grossh. Eisenbahnbetriebsverwaltung, der Grossh. Salinenverwaltung sowie jener einzelnen Staatsgebäude, deren bauliche Besorgung andern Beamten durch besondere Verfügung übertragen ist. Die Bezirks-Bauinspection hat ferner das Hochbauwesen der Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Stiftungen insoweit zu besorgen, als sie von der betreffenden Verwaltung oder von der die Staatsaufsicht führenden Behörde hiezu berufen wird und als solches unbeschadet ihrer nächsten Aufgabe – Besorgung des Hochbauwesens des Staates – geschehen kann. Endlich hat sich die Bezirks-Bauinspection mit der allgemeinen Bau- und Feuerpolizei als begutachtende Instanz zu befassen. Ihr Büreau befindet sich Erbprinzenstrasse No. 12.
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_050.jpg&oldid=- (Version vom 24.11.2025)