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5. Der Grossherzogliche Bahn-Bauinspector für den Bezirk Freiburg ist mit der Besorgung des bautechnischen Dienstes des ihm zugewiesenen Bezirkes betraut. Dieser umfasst die Unterhaltung und Beaufsichtigung der in Betrieb befindlichen Bahnstrecken nebst allen dazu gehörigen baulichen Anlagen, die Fürsorge für den betriebssicheren Zustand der Bahn und für die ausreichende Bewachung und Kontrolirung derselben; ferner die Ausführung der Erneuerungs- und Erweiterungsbauten an der Bahn und den Bahnhöfen sowie die Wahrung des bahnärarischen Grundeigenthums. Sein Büreau befindet sich bei demjenigen des Grossh. Maschinen-Inspectors im Bahnhof.

6. Der Grossherzogliche Maschinen-Inspector für den Bezirk Freiburg besorgt den maschinentechnischen Dienst des ihm zugewiesenen Bezirkes. Dieser Dienstzweig erstreckt sich auf die Fürsorge für den betriebssicheren Zustand und die bestimmungsgemässe Verwendung des Fahrmaterials und der für den Dienst erforderlichen maschinellen Einrichtungen sowie auf die Leitung und Beaufsichtigung des technischen Theiles des Fahr- und Bezirkswerkstättendienstes.

B. Die städtischen Baubehörden.

Die Stadt Freiburg hat für die Leitung ihrer technischen Aufgaben drei Behörden bestellt: das Hochbauamt, das Tiefbauamt und die Gas- und Wasserwerks-Verwaltung, welche Stellen in coordinirtem Dienstverhältniss stehen.

I. Das städtische Hochbauamt (Rathhaus) hat sämmtliche neuen Hochbauten und Umbauten der Stadt und der zahlreichen unter städtischer Aufsicht stehenden Stiftungen zu entwerfen und auszuführen sowie die laufende Unterhaltung der bestehenden Gebäude zu besorgen. Ausserdem sind demselben übertragen: die Aufsicht über das Heizungswesen in den städtischen Schulen, dem Theater, der Festhalle, die Ueberwachung der maschinellen Einrichtungen im Schlachthause und des Betriebes der elektrischen Central-Uhrenanlage sowie die Errichtung und Unterhaltung der städtischen Telephonanlagen, die Desinfectionsanstalt, die Plakatanstalt, der Friedhof mit dem Beerdigungswesen, soweit sich dasselbe auf den Verkauf der Grabstätten, die Aufstellung von Grabsteinen und das Sargmagazin erstreckt.

Das Hochbauamt wird ferner zur Mitwirkung beigezogen in einzelnen Fällen der Baupolizei, bei einzelnen Arbeiten des Tiefbauamtes, der Stadtgärtnerei, der Gas- und Wasserwerks-Verwaltung und bei festlichen Anlässen, soweit es sich um decorative Arbeiten

Empfohlene Zitierweise:
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_051.jpg&oldid=- (Version vom 27.11.2025)