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Schmiedeisernes Oberlicht vom Hause No 6 Oberlinden.
Die erstmalige Einrichtung von Gewerbeschulen in einzelnen gewerbereicheren Städten des Grossherzogthums Baden erfolgte auf Grund der landesherrlichen Verordnung vom 15. Mai 1834, deren § 2 bestimmte: »Die Gewerbeschule hat den Zweck, jungen Leuten, die sich einem Handwerk oder einem Gewerbe widmen, welches keine höhere technische oder wissenschaftliche Bildung erfordet und das sie practisch zu erlernen bereits begonnen haben, diejeniger Kenntnisse und graphischen Fertigkeiten beizubringen, die sie zum verständigen Betrieb dieses Gewerbes geschickt machen.«
Die hiesige Gewerbeschule, welche seit 1837 besteht, ist eine der ältesten des Landes. Sie ist eine städtische Anstalt mit staatlicher Unterstützung. Die Stadtverwaltung stellt die Räumlichkeiten, sorgt für Heizung, Beleuchtung und Unterhaltung und bestreitet den allgemeinen Aufwand für die Schule. Ebenso ist die Stadtgemeinde verpflichtet, für das Gehalt jedes etatsmässig angestellten Gewerbelehrers oder dessen Stellvertreters, einschliesslich der Sterbegehalte für die Hinterbliebenen des ersteren, bis zum Betrage von jährlich 2400 Mark aufzukommen. Uebersteigt das Gehalt eines Gewerbelehrers diesen Betrag, so wird der Mehrbetrag von der Staatskasse allein bestritten. Letztere ersetzt der Schulkasse auch das gesetzliche Wohnungsgeld der Lehrer. Die Ausgaben
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_055.jpg&oldid=- (Version vom 26.12.2025)