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Die Stadtgemeinde bekommt bei Weitem nicht alles aufgewendete Kapital zurück, denn es werden
1. keine Zinsen berechnet,
2. fällt für die Strassenkreuzungen der Beitrag aus,
3. pflegt bei Eckgrundstücken ein solcher nur für die längere Fronte erhoben zu werden,
4. wird überhaupt nur ein Bruchtheil der Herstellungskosten der Strasse und der Kanalisation erhoben, denn die Herstellung der Strassenoberfläche kostet im Durchschnitt per laufenden Meter 35–45 Mark, die Kanalisation durchschnittlich per laufenden Meter 34 Mark und zur Erhebung gelangen auf beiden Seiten der Strasse zusammen per Frontmeter 2 × 6,50 bis 7,50 Mark und 2 × 8 Mark, also 13 bis 15 Mark für Strassenherstellung (hierin ist der Beitrag für Geländeerwerb nicht einbegriffen) und 16 Mark für Kanalherstellung.
Ausnahmsweise werden auch wohl Strassen als Privatstrassen gebaut.
Die Herstellung pflegt dann durch die Stadt oder unter ihrer Aufsicht auf Kosten der Interessenten zu geschehen.
Die erste Unterhaltung ist Sache der Privatstrassenbesitzer.
Ist die Strasse nahezu überbaut, so pflegt die Stadtgemeinde dieselbe in eigene Unterhaltung zu nehmen, womit dann aber auch alle Besitzansprüche des Privatstrasseninhabers auf die Stadtgemeinde übergehen.
b) Feststellung der Strassenzüge, der Baulinie und der Bauweise, Strassenbreite, Vorgärten.
Die Strassen- und Baulinien lässt im Allgemeinen die Stadtgemeinde feststellen. Sie werden in der Natur nach Richtung und Höhe abgesteckt, der Plan wird nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aufgelegt und der Bezirksrath, eine von der Stadtgemeinde unabhängige Instanz, verbescheidet auch die etwaigen Einsprachen und genehmigt oder verwirft den Strassenzug. Gegen die Entscheidung des Bezirksraths haben die Stadtgemeinde und die privaten Interessenten Rekurs an das Ministerium.
In neuerer Zeit ist mehrfach und mit Erfolg der Versuch gemacht worden, in beschränkteren Gebieten durch Zusammenlegung und Neuauftheilung günstige Bauplatzformen dort zu erzielen, wo die Strassenzüge die Parzellen in ungünstiger Weise durchschneiden und dadurch die Ausführung der Strassenprojekte zu erleichtern.
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_100.jpg&oldid=- (Version vom 9.12.2025)