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Es wird dabei stets gesucht, ein gütliches Uebereinkommen unter den Betheiligten zu erzielen; es ist nicht zwangsweise auf Grund des 1896 in Baden erlassenen Gesetzes zusammengelegt worden. Im Allgemeinen wird der eingeschlagene Weg stets dem Zwangsverfahren vorzuziehen sein, weil manche Sachen sich gütlich vielleicht unschwer regeln lassen, bei denen es schwer wäre, sie genau dem Buchstaben des Gesetzes anzupassen.

Die neuen Strassen pflegen eine Breite von 12–15 m zu erhalten, wovon auf die beiderseitigen Gehwege 2,7–3,6 m entfallen.

Selten werden diese Maasse nicht erreicht oder überschritten, doch kommt beides unter besonderen Verhältnissen vor.

Mit Vorliebe werden Vorgärten angeordnet, in der Regel 6 m tief, an Berglehnen bis zu 20 m. Wo Vorgärten sind, werden gewöhnlich Bäume an den Gehwegen gepflanzt.

Auch die Art der Ueberbauung wird bis zu gewissen Grade zwangsweise geregelt, nachdem der Stadtrath den Antrag hierauf gestellt hat.

Die geschlossene Bauweise, bei der Haus an Haus gesetzt werden darf, kommt immer seltener in Vorschlag.

Meistens wird die Bauweise mit Zwischenräumen vorgeschrieben, bei der 2–3 Häuser zusammenhängend bis zu 35 m Gesammtfronte gebaut werden dürfen; die Baugruppen unter sich müssen Abstände von in der Regel mindestens 9 m einhalten.

Wo besonders gefällige Bebauung angestrebt wird, werden auch nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen, die nicht mehr als 2 Stockwerke und Mansardenstock erhalten dürfen, und grössere Abstände vorgeschrieben. An einigen Strassen wird zur Belebung des Strassenbildes eine gewisse Unregelmässigkeit dadurch angestrebt, dass das Maass vorgeschrieben wird, welche die beiden Abstände eines Hauses von den Nachbargrenzen zusammen ausmachen müssen, während es dem Eigenthümer überlassen bleibt, dieses Maass nach seinem Belieben auf die beiden Abstände regelmässig oder unregelmässig zu vertheilen.

Leider führen die verhältnissmässig hohen Geländepreise dazu, dass selten Jemand gegen seinen Nachbar einen grösseren Abstand einhält als er gezwungen ist, und eben so selten setzt Jemand sein Haus weiter als er muss zurück. In Folge davon fällt auch bei vielen der Strassen, in denen Vorgärten und die Bauweise mit Zwischenräumen angeordnet sind, die Ueberbauung mehr oder minder schablonenhaft aus.

Bis vor wenigen Jahren wurde ausserhalb des eigentlichen Stadtkerns vorzugsweise zweistöckig, gegebenen Falles auch noch mit Mansardenstock gebaut.

Empfohlene Zitierweise:
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_101.jpg&oldid=- (Version vom 9.12.2025)