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Für die Industrie ist das Gefälle zur Anlage von Triebwerken ausgenützt und die Landwirthschaft zieht ihren Nutzen aus den Bächen durch Wässerung sehr umfangreicher Wiesengelände.

Die Rechte und Pflichten der Interessenten an diesen Gewerbebächen, den Runzen (d. h. »Rinnen«, »Rinnsalen«) sind durch die Ordnungen der Runzgenossenschaften zum grössten Theile geregelt. Jede Runzgenossenschaft hat als Vorstand einen von ihren Mitgliedern erwählten Runzmeister.

Wann und von wem die Gewerbebäche hergestellt sind, darüber bedarf es noch geschichtlicher Untersuchungen. Im Allgemeinen spricht die Stadt das Besitzrecht an den Bachläufen an, jedoch ist es ihr nicht allerseits frei zugestanden. Jedenfalls darf nur mit Zustimmung der Stadtgemeinde an die Bäche und über sie gebaut werden.

Man ist übrigens bestrebt, auch diese Bachläufe möglichst offen zu halten.

Die Stadtgemeinde bestimmt die Zeit der Bachabschläge, die alle Jahr einmal für kurze Zeit stattfinden, damit die Pflichtigen die Räumung des Bachbettes von allerlei Unrath, die Erneuerung oder Ausbesserung der Trieb- und Uferwerke vornehmen können.

Der Stadtgemeinde gehören die Schlüssel zu den Einlaufstellfallen desjenigen Gewerbebaches, der einfach den Namen »Gewerbebach« führt. Ein von ihr dazu erwählter Runzgenosse ist Schlüsselbewahrer und hat durch sein Personal entsprechend den Weisungen der Stadtgemeinde, den Einfluss in den Bach zu regeln.

In früherer Zeit wurde auch die Runzordnung für den Gewerbebach von der Stadtgemeinde erlassen, wovon die älteste bekannte Runzordnung vom Jahre 1544 Zeugniss gibt; der von den Runzgenossen gewählte Runzmeister hatte dem Rathe ordnungsgemässe Handhabung der Runzordnung zu geloben. Der Einfluss der Stadtgemeinde auf Runzen war also früher jedenfalls umfangreicher als er jetzt ist.


Der Karthausbach.

An der Gemarkungsgrenze von Freiburg gegen Ebnet liegt in der Dreisam das Beurbarungswehr. Durch dieses wird links Wasser auf die anstossenden Wiesen der städtischen Beurbarung geleitet, rechts, also nördlich, wird der Karthausbach gespeist.

Der Karthausbach führt seinen Namen von dem früheren Karthäuserkloster, zu dem eine Säge und eine Mahlmühle gehörten, die durch den Bach getrieben wurden; heute ist die Karthause nebst Zubehör, nachdem

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: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_119.jpg&oldid=- (Version vom 15.12.2025)