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geringere Wassermengen, haben kreisrunde Röhren bis zu 35 cm Lichtweite. Für grössere Profile wird im Allgemeinen die Eiform verwendet. Ausnahmsweise sind auch Kreisprofile von 60, 75, 90, 100, 130 und 160 cm Lichtweite benutzt, jedoch nur, wenn eine Beschränkung der Höhe wünschenswerth erscheinen müsste, oder wenn Abflusskanäle grösserer Gebiete ständig nicht unerhebliche Wassermengen abführen.

Die Wandstärke beträgt in der Regel ⅒ der 1½fachen lichten Breite. Fertige Röhren von 60 cm Weite und darüber pflegen nur ⅒ der lichten Breite als Wandstärke zu haben. Diese müssen sehr sorgfältig eingefüllt und besonders an den Widerlagern fest hinterstampft werden, weil sonst die Gefahr vorliegt, dass die Röhren brechen. Zur Sicherung gegen die Folgen ungenügender Hinterstampfung ist bei grösseren Röhren in Widerlagerhöhe eine Betonschicht von 20 cm Stärke zwischen dem Rohr und der festen Grabenwandung eingebracht, die ein seitliches Ausweichen der Rohrtheile, und eine Zerstörung der Röhren verhindert.

Das Kanalnetz hatte im Jahre 1888 eine Ausdehnung von 23 km, und war mit einem Aufwand von 600,000 Mark hergestellt. Jetzt misst es 72,5 km mit 2,250,000 Mark Herstellungskosten. Es sind also im Laufe des letzten Jahrzehnts 49,5 km Kanal mit rund 1,650,000 Mark Kosten hinzugefügt worden.

Der jährliche Aufwand für Reinigung und Unterhaltung beträgt einschliesslich der Reinigung der Regeneinläufe in den Strassen nur 5500 Mark.

Zu den Kosten der Kanalherstellung werden die Anstösser mit einem Beitrag von 8 Mark für das laufende Meter beiderseits beigezogen. Bei Eckhäusern wird der Beitrag nur für die längere Fronte erhoben.

Dem Kanalsystem wird das Regenwasser durch die mit Geruchverschluss versehenen Einläufe in den Strassenrinnen zugeführt, soweit es nicht durch die Hauskanalisationsleitungen zufliesst.

Die Hauskanalisationsleitungen sind bis zur Mindung in den Strassenkanal einschliesslich der Mündungsstücke ganz auf Kosten der Hausbesitzer herzustellen. Die auf der Strasse vorzunehmenden Arbeiten werden ebenfalls auf Kosten der Eigenthümer durch das Tiefbauamt ausgeführt.

Der Herstellung der Hauskanalisation erfolgt auf Grund der vom Tiefbauamt begutachteten und vom Grossh. Bezirksamt als Baupolizeibehörde genehmigten Pläne unter Aufsicht des Tiefbauamtes.

Empfohlene Zitierweise:
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_154.jpg&oldid=- (Version vom 26.12.2025)