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Sämmtliche Einflussöffnungen der Schüttsteine, der Aborte u. s. w. sind mit Wasserabflüssen (Syphons) versehen. Die Küchen- und Abortrohre werden als Dunstrohr über Dach geführt und müssen höher als nahegelegene Fenster endigen. Sie dienen, wie erwähnt, auch zur Lüftung der Strassenkanäle, da in der Anschlussleitung kein trennender Hauptsyphon zugelassen wird.
Für die Zulassung gewerblicher Wasser zur Einführung in die Kanalisation bestehen besondere Vorschriften bezüglich Entfettung, Neutralisirung, Desodorisirung, Kühlung etc. Für Abwasser, die keinerlei fäulnissfähige oder sonst schädliche Stoffe enthalten (z. B. Kühlwasser aus Brauereien), und die desshalb für die Rieselfelder einen schädlichen Ballast bilden würden, wird möglichst eine directe Ableitung zu schaffen gesucht.
Für die Hauskanalisation finden Eisenröhren Verwendung, und zwar Normalmuffenröhren für alle liegenden und alle im Boden eingebetteten Leitungen, schottische Röhren für die ausserhalb des Bodens befindlichen steigenden Leitungen. Eine Ausnahme bilden nur die meist aus Zink hergestellten Regenabfallröhren aussen an den Gebäuden und die liegenden Leitungen für Regenwasser ausserhalb der Gebäude, für welche Thonröhren zulässig sind.
Der Anschluss an die Kanalisation ist im Allgemeinen zwangsmässig, mit Ausnahme der Abortanschlüsse solcher Gebäude, welche vor Anlage der Kanalisation in einer Strasse schon bestehen, vorausgesetzt, dass die Aborte in eine in gutem Zustande befindliche Grube ausserhalb des Gebäudes münden, und dass die Closets nicht mit Wasserspülung versehen sind. Diese Vergünstigung soll jedoch im Laufe der Jahre 1898–1901 ihr Ende erreichen. Am 1. Januar 1898 waren von etwa 3850 Anwesen, die an kanalisierten Strassen liegen, mit Küchen und Aborten 2780 mit etwa 41,000 Einwohnern ohne die Aborte 500 Stück mit etwa 7500 Einwohnern angeschlossen. Noch nicht angeschlossen sind wegen bevorstehenden Abbruchs oder weil die Anwesen in weitläufig bebauten Aussengebieten liegen und Landwirthen gehören, welche Abwasser und Dünger für ihre Landwirthschaft verwenden, im Ganzen 70 Häuser mit etwa 1000 Einwohnern.
Ausserdem sind in den bisher noch nicht kanalisirten Strassen und Wegen der Aussenbezirke etwa 500 bebaute, nicht kanalisirte Anwesen mit gegen 5500 Einwohnern vorhanden, wovon auf die eingemeindeten Dorfschaften Güntersthal und Haslach 200 Anwesen mit 1700 Einwohnern entfallen. Die zur Zeit noch nicht kanalisirten Strassen und Wege liegen ausschliesslich in Aussengebieten ländlichen Charakters.
: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_155.jpg&oldid=- (Version vom 26.12.2025)