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gar unebenen Fläche, sowie die in ersten Jahren naturgemäss geringeren Erträge des frisch umgebrochenen Erdreiches in Betracht, so zeigt sich, dass es vortheilhafter ist, wenn man zu bedeutend höheren Preisen auch noch so geringes altes Kulturland, Acker oder Wiese erwirbt. Der Mundenhof mit 55 ha Ackerland, 25 ha Wiesen und 20 ha Wald kam auf 160,000 Mark zu stehen; einzelne zur Abrundung nöthige Wiesenstücke kosteten 5500 Mark für den ha.

Ein Taglohn von 2 Mark 50 Pfg. im Winter und 3 Mark bis 3 Mark 50 Pfg. im Sommer, nebst Stellung des Geschirrs und Zahlung der Versicherungsbeiträge bildet die Grundlage für nachstehende Akkordsätze.

Das Roden und Ausstocken des nassen, rauhkiesigen Bodens mit zahlreichen Eichen- und Eschenstämmen stellten sich auf 750 Mark für den ha, bei geringem Holzbestand mit mehr Weichholz und leichterem Boden bis herunter auf 550 Mark, wobei noch die Wurzelstöcke den Unternehmern überlassen blieben. In den stärkstbestockten Theilen des Waldes waren auf den ha an Wurzelstücken je 50 Stück von über 1 m, 250 von 0,5–1 m und 900 unter 0,5 m Durchmesser zu entfernen. Die Beseitigung eines Wurzelstockes von über 1,0 m Durchmesser kam auf 3–7 Mark zu stehen.

Auf den zu bebauenden Flächen muss vor Allem der gute Mutterboden oben bleiben, wenngleich grosse Düngermengen später zur Verfügung stehen. Fester organischer Schlick, durch welchen eine humose Oberfläche gebildet werden könnte, ist nur in ganz geringer Menge in der städtischen Spüljauche enthalten. Wo nun der Boden bis obenhinauf aus grobem Sand und Kies besteht, dringen die im Wasser gelösten Dungstoffe sehr rasch in die Tiefe und gehen verloren. Solche Stellen aber sind, wie aus der Bildung des Rieselfeldes erklärlich ist, vielfach vorhanden, und sie sind nur schwer durch Jahre lange Bebauung in ertragsfähiges Ackergelände zu verwandeln. Wo sandiger Letten- oder Torfboden obenaufliegt, verhält es sich ähnlich. Humusboden muss darum möglichst gespart werden. Für das Umstechen des guten Bodens auf 25–30 cm Tiefe in ebenem Gelände, oder für dessen Abheben an unebenen Stellen, Zurückwerfen, Wiederaufbringen nach erfolgter Einebnung des Untergrundes, Reinplaniren und Nachplaniren nach erfolgter Probeberieselung muss aber schon mindestens 2 Mark, bei sehr rauh steinigem Boden bis 4 Mark vom ar bezahlt werden. Das Einebnen, horizontal in der Richtung der Vertheilgräben, im verglichenen Thalgefälle senkrecht dazu, erforderte eine Bodenbewegung von 200–500 cbm auf den ha.

Die hohen Kosten der Drainage erklären sich leicht, denn wenn

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: Freiburg im Breisgau. Die Stadt und ihre Bauten. H. M. Poppen & Sohn, Freiburg im Breisgau 1898, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiburg_Bauten_165.jpg&oldid=- (Version vom 29.12.2025)