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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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entschieden die Behauptung, daß er besonders „rigoros“ im Spiele gewesen sei. Er habe sich von dem Gros der Mitspieler in keiner Weise unterschieden, weder bezüglich der Promptheit seiner eigenen Zahlungen, noch bezüglich der Zahlungsbedingungen, die er im Falle des Gewinnes anderen Mitspielern auferlegte. In einer längeren Erörterung über die Spielregeln beim Bakkarat behauptete v. Kayser, daß dabei durchaus die feststehenden Spielregeln befolgt worden seien. Die gegenteiligen Behauptungen seien nur der „orientalischen Phantasie“ des Dr. Kornblum entsprungen. Richtig sei es, daß er nicht zu viel Geld vor sich auf dem Tisch liegen ließ, das tun aber auch sehr viele andere Spieler nicht und das beruhe eben auf persönlicher Gewohnheit. Entschieden müsse er bestreiten, daß er und Herr von Kröcher immer „eng mit Herrn Wolff“ zusammen gesessen und mit ihm Bank gehalten haben. Ebenso wie er haben auch zahlreiche andere Mitspieler in ganz gleicher Weise mit Herrn Wolff zusammen gespielt. Schon die Tatsache, daß sie oft auch nur gegen Wolff spielten, beweise doch, daß sie nicht mit ihm gemeinschaftliche Sache gemacht haben können. Denn Leute, die unter einer Decke stecken, werden sich doch nicht gegenseitig das Geld abnehmen. – Vors.: Es wird aber behauptet, daß Sie das nur getan haben, um den anderen Mut zu machen. – Angekl.: Das ist natürlich grundfalsch. – Der Angeklagte v. Kayser machte ferner mit großem Nachdruck darauf aufmerksam, daß er in den Artikeln des „Berliner Tageblattes“ nicht ein einziges Mal genannt worden sei. Gegen ihn habe tatsächlich nicht das geringste vorgelegen, und er begreife absolut nicht, wie es möglich war, ihn in Haft zu nehmen. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Schachtel: Über der Verhaftung des Herrn v. Kayser liegt in der Tat ein sonderbares Dunkel; alle in Betracht kommenden Stellen haben sich gegen die Verhaftung erklärt und doch sei sie erfolgt. Ich werde später durch Herrn v. Manteuffel bestätigen lassen, daß auch dieser durchaus die Ansicht
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 265. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/269&oldid=- (Version vom 7.4.2025)