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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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vertreten hat, gegen Herrn v. Kayser liegt nichts vor, was eine Verhaftung rechtfertigen könnte. – In sehr ausführlicher, nachdrücklichster und teilweise erregter Ausführung legte Angeklagter v. Kayser dar, wie er und mit wem er gespielt habe und betonte immer wieder, es sei nach all den tatsächlich vorhanden gewesenen Umständen gänzlich ausgeschlossen, daß er ein gewerbsmäßiger Glücksspieler, oder gar ein Falschspieler sei. Diese Unterstellung sei geradezu unerhört, sie sei eine Erfindung des Herrn Kornblum, der darauf ausging, durch die Artikel des „Berliner Tageblatts“ ihn und seine Mitangeklagten zu vernichten. Es sei eine entschiedene Unwahrheit, daß er mit Falschspielern eine unanständige Verbindung unterhalten haben könne; niemand, der ihn kenne, habe gewagt, einen solchen Verdacht gegen ihn zu schleudern. Er wisse überhaupt gar nicht, was er zu solcher Beschuldigung sagen solle; denn es lasse sich doch nicht von der Hand weisen, daß er eine lange Liste von Personen vorlegen könne, an die er sämtlich große Summen verloren habe. Auch das ganze Verhalten des Herrn v. Manteuffel kurz vor seiner Verhaftung habe ihm keinen Zweifel darüber gelassen, daß er nicht eine solche böse Meinung von ihm hatte. Er könne sich heute noch gar nicht vorstellen, wie seine Verhaftung überhaupt zustande gekommen sei. Er behaupte mit aller Entschiedenheit, daß Herr v. Manteuffel von Herrn Dr. Kornblum und Herrn Moers planmäßig getäuscht worden sei. Tatsächlich habe keine der im Vorverfahren befragten Personen eine derartige schnöde Verdächtigung gegen ihn ausgesprochen. Charakteristisch sei doch auch folgendes: Als der erste Artikel im „Tageblatt“ erschienen sei, habe Dr. Leipziger im „Kleinen Journal“ auf ihre Bitten eine kleine Notiz aufgenommen, in welcher die Persönlichkeit des Dr. Kornblum gekennzeichnet wurde. Darauf habe Herr v. Manteuffel Herrn Dr. Leipziger eine Karte geschickt und ihn bewegen wollen, gegen den „kleinen Doktor“ nicht vorzugehen, da dies ein „hochachtbarer“
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 266. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/270&oldid=- (Version vom 7.4.2025)