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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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– Angekl.: Besonderer Verkehr hat zwischen mir und Schrader nicht bestanden. Schrader wollte mich zur Übernahme von 400 Mark an Mörs bewegen. – Vors.: Was soll das heißen, daß Sie Mörs besser abschießen können? – Angekl. v. Kayser: Herr v. Schrader war in Wesel, ich und Herr Mörs in Berlin. Schrader konnte also nicht mit Mörs zusammenkommen. Auch der Angeklagte v. Schachtmeyer trat mit Lebhaftigkeit dem Gedanken entgegen, als ob er und seine Mitangeklagten ein falsches Spiel getrieben haben könnten, und als ob dies unter den begleitenden Umständen überhaupt möglich gewesen wäre. Geradezu absurd sei die Vermutung, daß sie sich Karten aus Frankfurt a. M. bestellt hätten, die die Möglichkeit des Erkennens offen ließen. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Pincus: Sehr wichtig sei es, daß auch in diesem Klub, wie in allen solchen Klubs, die gebrauchten Karten sofort den Kellnern überlassen wurden. Das würde doch unmöglich geschehen sein, wenn die Karten irgendwelche Kennzeichen gehabt hätten. – Vors.: Das Falschspielen kann auch auf andere Weise geschehen als mit Hilfe erkennbarer Karten, beispielsweise durch Zeichengeben von Person zu Person. – Rechtsanwalt Dr. Pincus: Das war doch unmöglich, da es sich um ge- wiegte Spieler handelte, die gegenseitig aufeinander achteten. – Vors.: Darum wurde ja der Name „Klub der Harmlosen“ gewählt, weil die Mitspieler so harmlos waren, solche Zeichen nicht zu merken. – Rechtsanwalt Dr. Schachtel: Aber Herr Vorsitzender, die bekanntesten Jeuratten, die wir in Berlin haben, wie Herr v. Recum, Graf Königsmarck usw., sollen so etwas nicht gemerkt haben? Das wäre doch zu viel Harmlosigkeit! – Justizrat Dr. Sello: Wenn der Gerichtshof auch der durch den Vorsitzenden bekundeten Ansicht ist, so wird die Verteidigung in der bedauerlichen Lage sein, die Verhandlung weit auszudehnen, denn sie wird beantragen müssen, sämtliche Herren, die mit den Angeklagten im Laufe der letzten Jahre gespielt haben, als Zeugen zu
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/272&oldid=- (Version vom 7.4.2025)