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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

laden. – Angekl. v. Kayser: Als er eines Abends nach Hause gekommen war, habe er zwei Karten von Herrn v. Manteuffel vorgefunden. Er habe diesen dann in seiner Wohnung aufgesucht und von ihm die Mitteilung erhalten, daß er von ihm in Haft genommen werden sollte. Die sofortige Verhaftung sei aber noch unterblieben, man sei vielmehr gemeinschaftlich zu dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Herr, gegangen, habe diesen aber in seiner Wohnung nicht angetroffen. Sie seien alsdann nach dem Kriminalgerichtsgebäude gegangen, wo man den Untersuchungsrichter aber auch nicht antraf. Herr v. Manteuffel erklärte darauf, daß es ihm überlassen sei, die Verhaftung so vorzunehmen, wie er es für angemessen erachtete; beide seien dann zum Souper in die Eggebrechtsche Weinstube gegangen. Alsdann sei er ruhig nach Hause gegangen, habe dort unbehelligt die Nacht zugebracht, und die Verhaftung sei erst am nächsten Morgen erfolgt. Er habe also ganz genau gewußt, daß er verhaftet werden würde. Wenn er ein schlechtes Gewissen gehabt hätte, würde er sehr leicht sein Geld zusammenraffen und ins Ausland haben reisen können. – Justizrat Dr. Sello: Das ist doch in der Tat höchst wichtig. – Angekl. v. Kröcher trat den Ausführungen v. Kaysers bei. Auch ihm sei bekannt gewesen, daß seine Verhaftung bevorstand, und es wäre doch seltsam, wenn er dann nicht die Gelegenheit wahrgenommen hätte, dahin zu gehen, wohin sein angeblicher „Komplize“ Wolff schon gegangen war. v. Kröcher beklagte sich im weiteren lebhaft über das Verhalten des Herrn v. Manteuffel. Dieser habe schlechte Aussprengungen über die Angeklagten in der Presse nicht verhindert, was doch seine Pflicht als Beamter gewesen wäre. Er habe, wie wohl die Beweisaufnahme ergeben werde, bei der Vernehmung von Zeugen sich etwas eigentümlich gestellt. Er habe ihm und den anderen wiederholt Fallen zu stellen gesucht und einen gegen den anderen angeschwärzt. Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. Schachtel

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/273&oldid=- (Version vom 7.4.2025)