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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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Herrn v. Galy in den Klub der Harmlosen eingeführt. Wenn letzterer bei diesem Bestreben hineingefallen sei und noch größere Verluste erlitten habe, so sei ihm nur recht geschehen. Herr v. Galy habe eine eigentümliche Art gehabt, die Karten mit einem Kniff zu versehen. – Die Verteidiger betonten wiederholt, daß die Staatsanwaltschaft für geeignetere Sachverständige hätte sorgen müssen. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Die Anklagebehörde habe nach dieser Richtung ihre volle Pflicht getan. Sie habe sich an den Vorstand des Unionklubs gewendet, aber den Bescheid erhalten, daß man mit einem Sachverständigen nicht aufwarten könne, da im Unionklub überhaupt nicht gespielt werde. Da habe man sich denn auf den Kriminalkommissar v. Manteuffel, einen auf dem Gebiete des Glücksspiels besonders erfahrenen Beamten, berufen. – Rechtsanwalt Dr. Schachtel wendete ein, daß Herr v. Manteuffel schon deshalb nicht als Sachverständiger werde fungieren können, weil er als Kriminalkommissar in der Sache tätig gewesen sei. – Rechtsanwalt Dr. Pincus schlug vor, die Vorsitzenden des Turfklubs, Dr. Hartogensis und Graf Hahn-Basedow als Sachverständige über das Wesen des Bakkarats zu vernehmen. – Der Angeklagte v. Kayser suchte durch längere Ausführungen zu beweisen, daß Herr v. Manteuffel von vornherein von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei. Dieser Herr möge ein vorzüglicher Kriminalist für Bauernfänger, Buchmacher und Bäckergesellen sein, aber in den Kreisen, in denen er, der Angeklagte, verkehrt habe, sei Herr v. Manteuffel nicht heimisch. Er (Angeklagter) habe in den vier Jahren, in denen er spiele, mit allen möglichen Personen, vom Prinzen v. Wales bis zum Dr. Kornblum herunter, gespielt, aber solche Personen, wie sie Herr v. Manteuffel im Auge habe, seien nicht in dieser Gesellschaft gewesen. Herr v. Manteuffel verstehe von diesen Dingen herzlich wenig; es sei sonderbar, daß er die Rolle eines Sachverständigen spielen könne. – Vors.: In einem ähnlichen
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/275&oldid=- (Version vom 7.4.2025)