Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/277
| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
|
|
die Staatsanwaltschaft sich die Mühe gäbe, aus der von der Verteidigung überreichten Vorschlagsliste von etwa 12 Personen, einen geeigneten Sachverständigen auszuwählen. Die Angeklagten können den Kriminalkommissar von Manteuffel unter keinen Umständen als Sachverständigen annehmen; dieser sei als Polizeibeamter in der Sache tätig gewesen. Er sei der Sachverständige des Staatsanwalts und nach Ansicht der Angeklagten auch nicht fähig, über Dinge, die er weder beruflich, noch sonst näher kennen zu lernen Gelegenheit hatte, ein Gutachten abzugeben. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Es sei das gute Recht der Verteidigung, Herrn v. Manteuffel abzulehnen, sie müsse dann aber doch einen andern Sachverständigen benennen. Die Anklage habe einen solchen nicht weiter nötig, da sie der Ansicht sei, daß fast jeder Zeuge Sachverständiger sei. – Rechtsanwalt Dr. Schwindt schlug vor, ein im Zuschauerraum anwesendes Mitglied des Turfklubs als Sachverständigen zu vernehmen. Dieser erklärte sich auf Befragen des Vorsitzenden außerstande, ein Gutachten abzugeben. – Angeklagter von Kayser: Er lege in erster Linie das größte Gewicht auf das Gutachten einiger Offiziere. Da es aber doch nicht gut angängig sei, diese Herren hier als Gutachter in einem Spielerprozesse vorzuladen, so würde es wertvoll für ihn sein, wenn der Leutnant d. Res. Graf Reventlow als Sachverständiger vorgeladen würde. – Der Gerichtshof beschloß die Vorladung. Herr v. Manteuffel soll in Gegenwart des Grafen Reventlow vernommen werden. – Als Zeuge wurde alsdann Kaufmann Kleinschmidt vernommen. Er habe sich an dem Holzsägewerk des Herrn v. Kröcher mit etwa 100 000 M. beteiligen wollen. Er hatte bereits 80 000 M. eingezahlt, die Verbindung sei aber schließlich nicht zustande gekommen, weil Herr v. Kröcher durch Einflüsterungen Dritter veranlaßt worden sei, zu seinem eigenen Schaden den Vertrag zu lösen. Der Vertrag sei ein durchaus ernstgemeinter gewesen. Herr v. Kröcher war auch sehr eifrig
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 273. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/277&oldid=- (Version vom 13.5.2025)