Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/283

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

das Fräulein Ulrich schlug, und da habe sie sich furchtbar erschrocken und sei davongelaufen. Sie habe die Angeklagten v. Kröcher und v. Kayser öfter bei v. Schachtmeyer gesehen; sie spielten Roulette. Auch ein älterer Herr sei öfter bei v. Schachtmeyer gewesen. Die Zeugin begleitete ihre Aussagen wiederholt mit einem eigentümlichen Lachen. Der Oberstaatsanwalt verzichtete auf eine Vereidigung der Zeugin, da er Bedenken bezüglich ihres Geisteszustandes habe. Der Gerichtshof beschloß, die Zeugin nicht zu vereidigen, da sie sich über die Tragweite ihrer Aussage nicht klar sein dürfte. – Am dritten Verhandlungstage bestritt der Angeklagte v. Kayser, daß er für die Familie Voigt in der Lüneburgerstraße die Wohnungsmiete bezahlt habe. Da er Beamter sei, der sich später vor dem Minister zu verantworten haben werde, so liege ihm daran, die Dinge richtig zu stellen. – Graf Reventlow bekundete hierauf als Zeuge: Er habe nur einmal im „Klub der Harmlosen“ gespielt und dabei 800 Mark gewonnen. Man könne den drei Angeklagten jedenfalls nicht den Vorwurf des Falschspiels machen. Es sei ihm auch nicht bekannt, daß die drei Angeklagten das Direktorium des „Klubs der Harmlosen“ gebildet haben. Auf Befragen des Angeklagten v. Kröcher erklärte Graf Reventlow: Es sei nicht verdächtig, wenn der Pointeur auf „Sechs“ noch zukaufe. Es deute keineswegs darauf hin, daß der Pointeur die nächste Karte kennen müsse. In anderen Klubs sei es Bestimmung, daß, wenn der Pointeur auf „Sechs“ zukauft und ungünstig kauft, er diejenigen Mitspieler, die mit ihm zusammen pointieren, schadlos halten müsse. Im Klub der Harmlosen sei aber so rigoros nicht gespielt worden wie in anderen Klubs, wo ein solches Zukaufen auf sechs teilweise verboten sei. Es sei auch nicht verdächtig, wenn Spieler, die sich kennen, die Karten nicht vom Block, sondern von der Hand ziehen. – Der Angeklagte v. Kröcher bestritt auf Befragen des Vorsitzenden, daß er fast ausnahmslos gewonnen habe. Der größte Gewinn, den

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/283&oldid=- (Version vom 14.5.2025)