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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

der Anklage bildeten. – Angekl. v. Kröcher erklärte diese für erlogen oder für „freie Phantasien“ des Dr. Kornblum. Er bestritt namentlich, daß Kornblum ihn vor Wolff gewarnt habe. – Zeuge v. Manteuffel bekundete des weiteren: Kornblum habe ihm wiederholt sein Erstaunen ausgedrückt, daß Wolff fast wortgetreu darüber unterrichtet war, was er warnend Herrn v. Kröcher gesagt habe. Als Wolff dem Kornblum eines Tages begegnete, habe der erstere dem Kornblum Vorwürfe gemacht, daß er ihn so öffentlich blamiere; er sei sehr froh, daß er wieder nach langem Mühen Eingang in bessere Kreise gefunden habe und da wäre es doch netter gewesen, wenn ihn Herr Kornblum nicht öffentlich blamiert, sondern privatim Winke gegeben hätte. – Vors.: Welche Beziehungen bestanden zwischen Herrn Wolff und v. Kayser nach den Behauptungen des Kornblum? – Zeuge: Es scheine ihm so, als ob v. Kayser der Meinung sei, daß Dr. Kornblum ihm gegenüber gehässig aufgetreten und gehässig ausgesagt habe. Dies sei aber nicht der Fall, tatsächlich habe ihm gegenüber Dr. Kornblum Herrn v. Kayser energisch in Schutz genommen. – Nachdem der Zeuge die Spielszene in Leipzig geschildert, bei welcher mit Marks gespielt wurde, wurde er aufgefordert, mitzuteilen, welche Maßnahmen er zur Verhaftung der Angeklagten getroffen habe, da die Angeklagten behaupteten, daß sie von der bevorstehenden Verhaftung Kenntnis hatten und sehr leicht hätten entfliehen können. Der Zeuge bekundete: Ich glaube nicht, daß die Angeklagten von dem Haftbefehl früher Kenntnis erhalten konnten, bevor ich mich ihnen offenbarte. Am Abende erhielt ich den Haftbefehl, der vom Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Herr verfügt und von der Strafkammer bestätigt worden war. Landgerichtsrat Herr hielt die Verhaftung des Herrn v. Kröcher für am wichtigsten. Ich begab mich deshalb am folgenden Morgen in der Frühe zu Herrn v. Kröcher. Da ich nicht wußte, was ich, der ich ja auch Offizier bin, in einer solchen Lage tun würde, so hatte

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 282. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/286&oldid=- (Version vom 15.5.2025)