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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

lassen und ihn erst am nächsten Morgen abzuholen. Herr v. Kayser habe ihm das Versprechen gegeben, seine Wohnung nicht zu verlassen. Am nächsten Morgen habe er Herrn v. Kayser abgeholt. Letzterer habe erst noch den Raseur aufgesucht und sei dann mit ihm zu dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Herr gegangen. – Der Angeklagte v. Kayser behauptete auf das Bestimmteste, daß v. Manteuffel dabei sofort seine Ansicht dahin ausgesprochen habe, es werde sogleich wieder seine Entlassung erfolgen. – v. Manteuffel: Er habe das nicht so bestimmt ausgesprochen, aber allerdings gesagt: wenn das alles so richtig ist, wie er behauptet, dann würde er wohl freikommen. Er sei auch mit dem Untersuchungsrichter Herr zum Oberstaatsanwalt gegangen und habe seine Zweifel darüber ausgedrückt, daß die Haft fortzudauern habe. Der Oberstaatsanwalt habe aber die Haft aufrecht zu erhalten bestimmt. – Oberstaatsanwalt: Die Aufrechterhaltung der Haft ist ja gar nicht der Entscheidung des Kriminalkommissars unterstellt, sondern dem Richter. In diesem Falle ist die Aufrechterhaltung der Haft von der zustehenden Strafkammer beschlossen werden. Es wurde dagegen Beschwerde erhoben und der Beschluß der Strafkammer durch das Kammergericht bestätigt. In betreff der Verhaftung v. Schachtmeyers machte Zeuge v. Manteuffel folgende Angaben: Auch bei diesem Angeklagten habe er eine Haussuchung vorgenommen. Er habe ihm gesagt, daß es ihm hauptsächlich daran liege, eine Quittung des Herrn Montagli zu bekommen. Der Angeklagte habe erklärt, daß er dies Papier sowie einen ganzen Wust anderer Papiere, die den Klub betrafen, verbrannt habe. – Der Angeklagte v. Schachtmeyer gab dies zu. Er habe dies auf Anraten des Mitangeklagten v. Kayser getan, aber keineswegs um die Sachlage zu verdunkeln. Bei Auflösung des Klubs habe er v. Kayser gefragt, was mit den Druckschriften und Quittungen geschehen solle. v. Kayser habe erwidert, er möge nur die ganze Geschichte in seiner

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/290&oldid=- (Version vom 16.5.2025)