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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Wohnung verbrennen, er stehe gerade im Examen, und es sei ihm unangenehm, wenn es bekannt würde, daß er sich für einen Spielklub interessiert habe. Die Druckschriften hätten ebensowenig Wert gehabt wie die den Klub betreffenden Quittungen. Es sei ein Spielreglement gewesen, welches von Herrn v. Zedlitz verfaßt worden sei, ferner eine Liste der Mitglieder usw. Herr v. Manteuffel müsse auch zugeben, daß er sofort alle seine Behältnisse zur Verfügung gestellt habe. – Zeuge v. Manteuffel: Das gebe ich zu. – Auf Fragen des Oberstaatsanwalts erklärte sich v. Kayser nochmals über den „Kammerdiener“ oder „Reitknecht“, der dem Zeugen v. Manteuffel die Tür geöffnet haben soll. Dieser „Kammerdiener“ sei ein kleiner Junge gewesen, der im November 6 Mark und im Dezember, mit Rücksicht auf Weihnachten, 10 Mark erhalten habe. Im gewöhnlichen Leben nenne man solche „Kammerdiener“ Laufjungen. – Auf eine Reihe von Fragen des Rechtsanwalts Dr. Schwindt erklärte v. Manteuffel, daß ihm Kornblum niemals gesagt, v. Kröcher habe falsch gespielt. Ob Redakteur Fölzer die ihm aufgetragene Warnung an die Offiziere auch wirklich bestellt habe, wisse er nicht. – Rechtsanwalt Dr. Schwindt: v. Kröcher hat jedenfalls mit Herrn Fölzer nicht gesprochen und keine Warnung von Wolff erhalten. – v. Manteuffel: Es ist richtig, daß v. Kröcher nach den ersten im Tageblatt geschriebenen Artikeln eines Tages zu mir gekommen ist, um von mir, der ich Hauptmann der Landwehr und ein älterer Kamerad des v. K. war, einen Rat zu erbitten. Er sagte, daß in den Artikeln seine Person so deutlich gezeichnet worden sei, daß sie sofort erkennbar war. Er wollte gern Rat haben, wie er sich zu verhalten habe. Ich habe Herrn v. Kröcher darauf gefragt, wodurch er sich beleidigt fühle. Dieser erwiderte, daß er ja zugeben müsse, leidenschaftlich gespielt und auch gewonnen zu haben. Darauf sagte ich, daß das bloße Spielen nicht strafbar ist, und es auch nichts Böses ist, wenn man beim Spielen Glück hat, das

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 287. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/291&oldid=- (Version vom 16.5.2025)