Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/296

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

benutzen können. – Rechtsanwalt Dr. Schachtel stellte den Antrag, verschiedene Herren zu laden, die den Angeklagten v. Kayser ganz genau kennen, Korpsbrüder, Offiziere usw., die in Anschreiben an den Untersuchungsrichter ihrer vollen Überzeugung Ausdruck gegeben haben, daß sie v. Kayser nicht für fähig halten, unanständige Handlungen zu begehen. – Vors.: Herr Verteidiger, wenn Sie bei jedem Zeugen sofort solche neuen Anträge stellen, dann dürfte die Verhandlung sechs Wochen dauern. – Rechtsanwalt Dr. Schachtel: Darauf würde es schließlich nicht ankommen, es soll doch die ganze Sache aufgeklärt und die Wahrheit gefunden werden. – Vors.: Der Herr Verteidiger kann solche Anträge bis auf spätere Zeit vertagen und den weiteren Gang der Verhandlung abwarten. Es könnte doch sein, daß die Verhandlung sich so gestaltete, daß eine Verurteilung nicht erfolgen könnte, und dann würden die Anträge überflüssig sein. – Auf weiteres Befragen erklärte der Zeuge v. Kardorff noch: Die Tatsache, daß das Korps „Saxonia“ dem Angeklagten v. Kayser das Band belassen hat und daß letzterer bei den 2. Ulanen verblieb, obgleich der Artikel im „Berliner Tageblatt“ erschienen war, sprechen für sich selbst und beweisen, was man von Herrn v. Kayser hielt. Das „Senken“, das „Übertragen“, das Spielen auf „Seeschlangen“, die Teilnahme an der Begründung des Klubs usw. könne dem Angeklagten v. Kayser absolut nicht als moralisch Anrüchiges angerechnet werden. Er kenne den Angeklagten v. Kayser von der Jugendzeit her und wisse, daß er sich stets vollständig makellos geführt habe. Das „Übertragen“ von Guthaben von einem auf den anderen sei nichts Ungewöhnliches. Auf Befragen des Oberstaatsanwalts bekundete der Zeuge noch, daß er die kurze Zeit, wo er dann und wann spielte, hoch gespielt und erhebliche Summen verloren, aber auch gewonnen habe. Vom Spielgewinn habe er natürlich nicht einen Teil seiner Lebenshaltung bestritten, aber es sei selbstverständlich, daß

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/296&oldid=- (Version vom 16.5.2025)