Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/301

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

der Anklage behauptet wird – diese Karten in Spielerkreisen sehr gefürchtet seien. – Es wurde beschlossen, die Erörterung dieser Frage bis zur weiteren Vernehmung des Herrn v. Manteuffel zu vertagen. – Der Zeuge wurde noch veranlaßt, sich über die Behauptung v. Manteuffels zu äußern, daß infolge der Art des Abschneidens der Karten bei der Fabrikation ganz bestimmte „Naturmarken“ auf der Rückseite entstehen, an denen ein sorgsamer Beobachter leicht erkennen könne, welche Karten Neunen, Zehnen, Könige usw. sind. – Der Zeuge bestritt dies entschieden. Die Dessins der Karten seien natürlich nicht genau übereinstimmend herzustellen, es sei aber nicht zutreffend, daß bei allen Karten einer bestimmten Gattung eine Gleichmäßigkeit der Dessins an den Ecken sich zeige. Dies sei namentlich nicht der Fall, wenn mit mehreren Kartenspielen gespielt werde. v. Kayser: Hat der Sachverständige Graf Reventlow den Ausdruck „Naturmarken“ überhaupt schon gehört? – Graf Reventlow: Nie. – Vors.: Ich dächte, von den „Naturmarken“ haben wir nun vollständig genug! Hauptmann v. Unger: Es sei ihm über die Verabschiedung v. Kröchers selbst nichts bekannt. v. Kröcher, den er für einen durchaus honetten Mann gehalten und noch halte, habe in seiner Familie verkehrt. Bei einem Liebesmahl habe ihm einmal ein Leutnant v. Alvensleben erzählt, im Hotel Müller in Potsdam hätten mehrere Herren mit v. Kröcher zusammen gespielt, sich aber von ihm zurückgezogen, weil er „zuviel Glück“ hatte. Er (Zeuge) habe das darin liegende Bedenken entschieden zurückgewiesen, da er Herrn v. Kröcher für einen Gentleman halte. Er sei auch heute noch der Überzeugung, daß v. Kröcher absolut nicht fähig sei, falsch zu spielen, sondern durchaus unschuldig sei. – Angekl. v. Kröcher: Es liegt mir daran, hervorzuheben, daß der Zeuge mich einer unfairen Handlungsweise nicht für fähig hält. – Zeuge (mit Nachdruck): Herr v. Kröcher, Sie haben in meiner Familie und unter meinem Dache verkehrt, und deshalb

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/301&oldid=- (Version vom 17.5.2025)