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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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Angeklagten viel gewonnen; das sei aufgefallen, ohne daß dabei der Gedanke des Falschspiels aufkam. Herrn Wolff habe er nicht gekannt. Sein Ausscheiden aus dem Klub sei durch einen recht großen Spielverlust an Herrn v. Wrede veranlaßt worden. Er hat einmal, als der Angeklagte v. Kröcher auffallend lange im Glücke saß, „aus Scherz“ an diesen geschrieben, daß er doch aufhören solle zu spielen, da er sonst leicht den § 284 des Strafgesetzbuches, der vom gewerblichen Glücksspiel handelt, verletzen könnte.“ Herr v. Kröcher sei über diesen „Scherz“ – der tatsächlich nur ein solcher sein sollte – sehr empört gewesen. – Der Zeuge hat, wie der Oberstaatsanwalt hervorhob, bei seiner Vernehmung im Vorverfahren manches zu Ungunsten der Angeklagten ausgesagt und den Inhalt des Artikels des Berliner Tageblatts in verschiedenen Punkten unterstützt. Heute klingen seine Bekundungen viel milder. Dem Zeugen wurden einige Punkte aus dem betr. Protokoll vorgehalten, in denen der Oberstaatsanwalt Widersprüche fand. Der Zeuge erklärte, daß seine Vernehmung an einem Tage stattfand, als er müde und von einer Reise zurückgekehrt war. Vor der Vernehmung habe er vier oder fünf Konferenzen mit Herrn v. Manteuffel gehabt, der ihm manches sagte, was andere ausgesagt haben sollen. Er sei deshalb bei seiner Vernehmung präokkupiert gewesen. – Oberstaatsanwalt: Wie meint der Herr Zeuge das? – Zeuge: Als der erste Artikel im Berliner Tageblatt erschienen war, sei er zum Polizeipräsidium gefahren und habe den Polizeidirektor v. Meerscheidt-Hüllessem gefragt, ob es nicht möglich sei, solche Artikel zu unterdrücken, denn es würden dadurch etwa 200 Offiziere und Kavaliere und die ganze junge vornehme Welt von Berlin in Mitleidenschaft gezogen. Er sei auch zum Geheimen Rat Dieterici gegangen, ferner zum Polizeipräsidenten v. Windheim, der ihm aber ziemlich schroff entgegengetreten sei. Herr v. Manteuffel habe ihm gesagt: wir müssen hier so scharf vorgehen, wie wir können. In
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 305. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/309&oldid=- (Version vom 18.5.2025)