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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

den fünf bis sechs Konferenzen habe Herr v. Manteuffel die Sache stets schroffer aufgefaßt, als sie tatsächlich war und es sei sehr möglich, daß er infolge der Konferenzen mit v. Manteuffel bei der Vernehmung manches Urteil schärfer abgegeben habe, als dies sonst der Fall gewesen wäre. – v. Manteuffel: Ich muß im Namen der Polizeibehörde, deren einziger Vertreter ich hier im Saale bin, ausdrücklich erklären, daß ich die Unterstellung, als ob ich den Herrn Grafen Königsmarck in irgendeiner Weise beeinflußt hätte, entschieden zurückweisen. Graf Königsmarck: Ich habe eine solche Behauptung auch gar nicht aufgestellt. Es ent- spann sich darauf auf Anregung des Rechtsanwalts Dr. Schwindt eine lange Auseinandersetzung über einige Vorfälle, die sich wie folgt abgespielt haben. Das „Kleine Journal“ hatte einen Artikel gebracht, in welchem auf die Schwierigkeiten dieses Prozesses hingewiesen wurde. Dieser Artikel beruhte auf Mitteilungen, welche v. Manteuffel dem Grafen Königsmarck auf dessen Ersuchen bei einer Zusammenkunft bei Trarbach in Anwesenheit des Dr. Leipziger gemacht hatte. In diesem Artikel war auch behauptet worden, daß der Zeuge, Assessor Moers nicht auffindbar sei. Als Dr. Moers dies las, hatte er sofort recherchiert, von wem diese Mitteilung herrühre und als er erfahren, daß v. Manteuffel der Gewährsmann sei, hatte er eine Beschwerde über v. Manteuffel an den Polizeipräsidenten gerichtet. In dem Verfahren mußte natürlich auch Graf Königsmarck vernommen werden. Nun behauptete Rechtsanwalt Dr. Schwindt – und Graf Königsmarck bestätigte das – daß v. Manteuffel sich an den Grafen gewendet habe mit dem Bemerken: „Wir Ehrenmänner müssen zusammenhalten“. Die Aussage, die der Graf in dem Beschwerdeverfahren abgeben sollte, habe v. Manteuffel auf einen Zettel geschrieben. Graf Königsmarck legte den Zettel vor. – v. Manteuffel: Graf Königsmarck habe ihm gesagt, er habe ein schlechtes Gedächtnis, aus diesem Grunde habe er die von

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/310&oldid=- (Version vom 18.5.2025)