Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/311
| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
|
|
ihm bei der Zusammenkunft bei Trarbach getanen Äußerungen noch einmal fixiert. – Graf Königsmarck: Hier spielt Herrn v. Manteuffel seine üppige Phantasie einen Streich. Er könne sich auf Dinge, die erst acht Tage alt seien, noch sehr gut erinnern. – v. Manteuffel: Er sei über die Form des im „Kleinen Journal“ enthaltenen Artikels sehr erstaunt gewesen und habe seinem Erstaunen dem Grafen Königsmarck gegenüber Ausdruck gegeben. Er habe gesehen, daß der Artikel, der nur die Schwierigkeiten, die sich auftürmen, kennzeichnen sollte, weiter gegangen sei und allerlei über die einzelnen Zeugen bemerkt habe. – Dem Zeugen Graf Königsmarck wurde aus dem Protokoll über seine Vernehmung vorgehalten, daß er damals ausdrücklich gesagt habe: er halte den Angeklagten v. Kröcher für einen gewerbsmäßigen Glücksspieler. Der Zeuge erklärte, daß er nicht genügend juristische Kenntnisse besitze, um den Begriff des gewerbsmäßigen Glücksspiels genau zu umgrenzen. Er habe nur daran gedacht, daß Herr v. Kröcher ein flottes Leben geführt und eine kleine Zulage gehabt habe. – Oberstaatsanwalt: Er könne nicht begreifen, daß der Zeuge den erwähnten Brief an v. Kröcher „aus Scherz“ geschrieben haben solle. Das würde doch ein sehr bedenklicher „Scherz“ sein, denn unter Umständen würden es die Angeklagten einem solchen Scherz zu verdanken haben, daß sie so lange in Untersuchungshaft sitzen. Überdies habe der Zeuge bei seiner Vernehmung auch gesagt, v. Kröcher sei drei Tage nach jenem Briefe abgereist. – v.Kröcher ließ sich durch den Kammerdiener Mayer bestätigen, daß diese Reise schon längst geplant war. – Graf Königsmarck bestätigte das. – Oberstaatsanwalt: Er wundere sich, daß der Zeuge dies bei seiner Vernehmung nicht auch gleich hervorgehoben habe. – Auf Befragen des Vorsitzenden erklärte Graf Königsmarck, daß auf ihn nachträglich von keiner Seite eingewirkt worden sei und daß er zu der Familie v. Kröcher keine Beziehungen
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/311&oldid=- (Version vom 19.5.2025)