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| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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habe. Er sei jetzt sportlicher Mitarbeiter des „Kleinen Journals“. – Darauf zog sich der Gerichtshof zur Beratung zurück. Nach einer Viertelstunde trat der Gerichtshof wieder in den Saal. Der Vorsitzende verkündete zur Überraschung aller Anwesenden, daß der Gerichtshof aus eigener Initiative in Beratung darüber getreten sei, ob es nicht angezeigt sei, die Angeklagten mit Rücksicht darauf, daß ein Fluchtverdacht nicht mehr vorliege, aus der Haft zu entlassen. Der Oberstaatsanwalt beantragte, vor der Beschlußfassung das Protokoll über die frühere Aussage des Grafen Königsmarck zur Verlesung zu bringen, denn auf Grund dieser seien die Angeklagten gerade in Haft behalten worden. Nachdem die Verteidiger für die Haftentlassung eingetreten waren und die Angeklagten die Erklärung abgegeben hatten, daß sie sich einer weiteren Verhandlung nicht entziehen würden, beschloß der Gerichtshof, die Angeklagten aus der Haft zu entlassen. – Am fünften Verhandlungstage war von dem Zeugen Ernst v. Gersdorff ein Schreiben an den Vorsitzenden eingegangen. Er teilte darin mit, daß er noch krank und nicht imstande sei, vor Gericht zu erscheinen; es liege ihm aber daran, vernommen zu werden; er bitte um kommissarische Vernehmung. Er bestritt gleichzeitig die Ansicht des Angeklagten v. Kayser, daß er über diesen in der Voruntersuchung ungünstige Aussagen gemacht habe. Er versicherte, daß er über ihn absolut nichts Böses sagen könne, sondern ihn für einen hochanständigen Mann halte. – Von dem ehemaligen Klubdiener Montaldi war eine Nachricht aus London eingegangen, wonach er vor Gericht erscheinen wolle und auf dem Wege hierher sei. – Ehe in die Verhandlung eingetreten wurde, bat Graf Königsmarck zu einer Erklärung ums Wort. Er beschwerte sich, daß in der Presse es so dargestellt worden sei, als wenn er schuld an der monatelangen Untersuchungshaft der Angeklagten gewesen sei. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Er habe gestern nur gesagt, daß die vom Grafen Königsmarck in
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/312&oldid=- (Version vom 19.5.2025)