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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Zeuge: Vor 20 Jahren etwa. – v. Kayser: Da war Frieda Voigt 4 Jahre alt! (Große Heiterkeit.) Ich stelle also fest, daß der königliche Kriminalkommissar v. Manteuffel ohne jeden Anhalt Herrn v. Kröcher gegenüber gesagt hat: „Ach, Herr v. Kayser scheint schon der Rechte zu sein, der nimmt ja in der Wohnung der Frieda Voigt die Leute aus.“ Hält der Zeuge dies mit seinem Amte für vereinbar? – v. Manteuffel (erregt): Ich muß doch entschieden bitten, daß hier meine Person von meinem Amite getrennt wird. Ich kann als Beamter sehr wohl in die Lage kommen, an Personen Fragen zu stellen, die den Zweck haben, andere Dinge zu erforschen. – R.-A. Schachtel: Dann werden wir den Herrn Minister des Innern fragen müssen, ob es seinen Intentionen entspricht, daß ein königlicher Kriminalkommissar in dieser Weise, lediglich um auf den Busch zu klopfen, über einen Regierungsreferendar solche Gerüchte ohne positiven Untergrund verbreitet. – Vors.: Ich muß doch entschieden bitten, nicht fortgesetzt Ausführungen zu machen, die nicht mit der Sache zusammenhängen. – R.-A. Dr. Schachtel: Diese Ausführungen sind doch sehr wichtig, es handelt sich für uns darum, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu prüfen. Sie wollen doch nicht vergessen, daß sich Herr v. Kayser auch vor dem Minister zu verantworten haben wird und wenn sich herausstellen sollte, daß Herr v. Manteuffel sich solche Dinge aus den fünf Fingern gesogen haben sollte, so wird er vielleicht in die Lage kommen, sich vor dem Minister verantworten zu müssen. Der Herr Minister wird es jedenfalls weit von sich weisen, daß ein solches Verfahren eines Königlichen Kriminalkommissars gebilligt werden könnte. – Der Oberstaatsanwalt stellte fest, daß Herr v. Manteuffel gesagt hat, er könne in die Lage kommen, Fragen zu stellen und daß er nur der vorgesetzten Behörde dafür verantwortlich sei, wie er die Untersuchung führe. Der Angeklagte v. Kayser machte darauf aufmerksam, daß v. Manteuffel dem Zeugen Grafen Königsmarck die Verteidigungsschrift

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 313. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/317&oldid=- (Version vom 10.6.2025)