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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

sei ihm aufgefallen. An jenem Abend seien die drei Angeklagten nicht zugegen gewesen. – Es wurde alsdann das Protokoll über die Vernehmung des Grafen von Königsmarck vor dem Untersuchungsrichter verlesen. Es ergab sich daraus, daß Graf v. K. bei dieser Vernehmung recht ungünstig über den Angeklagten v. Kröcher ausgesagt und sich u. a. dahin geäußert hat, daß der Artikel im Tageblatt nicht übertrieben, sondern in allen wesentlichen Teilen den Tatsachen entspreche. Er halte Herrn v. Kröcher für einen gewerbsmäßigen Spieler, dieser habe sich einmal geweigert, die Karten vom Block abzuziehen, v. Kröcher habe Herrn v. Galy in wenigen Tagen 40 000 M., Herrn Baron v. Reccum 20 000 M. abgenommen, v. Kayser habe im Oktober und November zusammen 50–100 000 M. gewonnen. – Graf Königsmarck erklärte hierzu, daß er an dieser beeideten Aussage natürlich festhalte, aber doch folgendes nochmals betonen wolle: Er habe vorher fünf bis sechs Konferenzen mit Herrn v. Manteuffel gehabt, in denen dieser immer wieder sagte, es seien so und so viel Herren vernommen worden, die sehr belastend ausgesagt haben. Außerdem habe er damals viel im Spiel verloren. Nun sei es psychologisch natürlich, daß nach solchen Besprechungen Kleinigkeiten oft in ganz anderem Lichte erscheinen, als wenn man sie ruhigen Blickes betrachte. – Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Herr bestätigte, daß v. Manteuffel ihm allerdings seinerzeit gesagt habe, General v. Kröcher habe selbst seinen Sohn als einen gewerbsmäßigen Spieler bezeichnet, indem er sagte: „Ich weiß ja, daß mein Sohn ein gewerbsmäßiger Spieler ist.“ General v. Kröcher wiederholte seine Aussage. Er habe keineswegs seinen Sohn für einen gewerbsmäßigen Spieler gehalten und glaube kaum, daß er eine solche Wendung gebraucht habe, denn er habe damals noch gar nicht gewußt, was eigentlich gewerbsmäßiges Spiel sei, sondern Herrn v. Manteuffel erst danach gefragt. Er wolle indessen offen anerkennen, daß in diesem vertraulichen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 315. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/319&oldid=- (Version vom 28.6.2025)