Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/320

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Gespräch Herr v. Manteuffel eine von ihm (Zeugen) in dem Zustande größter Aufregung getane Bemerkung mißverstanden haben könne. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Die Staatsanwaltschaft legt auf diese Bemerkung eines in voller Bestürzung über die Verhaftung seines Sohnes befindlichen Vaters keinen Wert. Wenn General v. Kröcher das Gespräch mit Herrn v. Manteuffel damals als vertrauliches gehalten hat, so wird er doch wissen, daß v. Manteuffel amtlich verpflichtet war, mit seiner Kenntnis nicht zurückzuhalten. – General v. Kröcher: Er habe das damals allerdings nicht gewußt. – Landgerichtsrat Herr wurde alsdann auch noch über das Protokoll betr. die Vernehmung des Grafen Königsmarck vernommen. Die Aussage des Grafen Königsmarck sei der Hauptgrund gewesen, die Haft gegen v. Kröcher und v. Kayser zu beschließen. Landgerichtsrat Herr trat mit großem Nachdruck für die Zuverlässigkeit der Protokolle ein, die mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieser Sache besonders penibel und äußerst sorgfältig abgefaßt seien und eine ungeheure Arbeit verursacht hätten. Er müsse absolut verneinen, daß Graf v. Königsmarck bei der Vernehmung den Eindruck eines präokkupierten Zeugen gemacht habe. Im Gegenteil, er habe den Eindruck gehabt, daß im Gegensatz zu manchem anderen Zeugen Graf K. ein Zeuge sei, der redlich sich bemühte, die volle Wahrheit zu sagen. Er habe mit Verwunderung gelesen, daß Graf K. gestern behauptet habe, sein Brief an Herrn v. Kröcher, in welchem er ihm schrieb, man sei auf ihn aufmerksam, sei nur „Scherz“ gewesen. Davon sei bei der Vernehmung gar keine Rede gewesen, im Gegenteil, es sei bitterer Ernst gewesen! Bei der Verhaftung des Angeklagten v. Kayser habe auch die Behauptung des Grafen K. eine Rolle gespielt, daß v. Kayser und v. Kröcher zusammen getuschelt hätten und v. Kayser wegen jenes Briefes dem Grafen Königsmarck Vorwürfe gemacht habe. – Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Hat Herr v. Manteuffel auf die Protokolle irgendwelchen Einfluß ausgeübt?

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/320&oldid=- (Version vom 28.6.2025)