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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

wollen. – Oberstaatsanwalt: Der Zeuge hat doch das Protokoll unterschrieben und Wort für Wort als richtig anerkannt. – Zeuge: Das ist richtig, aber ich bleibe dabei, daß, wenn die Fiktion des Falschspiels genommen wird, verdächtige Momente nicht übrig bleiben. – Das Protokoll über die Vernehmung des Zeugen v. Gersdorff wurde hierauf in Gegenwart des herbeigerufenen Landgerichtsrats Herr verlesen. v. Gersdorff: Er erkenne das Protokoll Wort für Wort als richtig an, bleibe aber bei seiner vorherigen Bemerkung. – Landgerichtsrat Herr: Er konstatiere vor der Öffentlichkeit, daß das Protokoll mit der außerordentlichsten Gewissenhaftigkeit aufgenommen und daß der Zeuge von keiner Seite beeinflußt worden sei. Er wiederhole, daß er jedes Wort des Protokolls aufrecht erhalte und die Verantwortung dafür übernehme. Wort für Wort habe er dem Zeugen das Protokoll vorgelesen und über einzelne Sätze sei 1½ Stunden gesprochen worden. Die Vernehmung des Zeugen sei eine der schwierigsten gewesen, die ihm vorgekommen. – Zeuge v. Gersdorff: Infolge des Berichts des Herrn v. Manteuffel! – Oberstaatsanwalt: Hat der Herr Untersuchungsrichter dem Zeugen v. Gersdorff gesagt: Der Beweis des Falschspiels sei bereits „erbracht“? – Zeuge Langerichtsrat Herr: Nein, ich habe ihm nur gesagt, es seien bereits Momente ermittelt, die unter Umständen dafür sprechen könnten. – Zeuge v. Gersdorff: Aber Herr v. Manteuffel hatte vorher schon im Korridor dies gesagt. – Auf Antrag der Verteidigung wurde der Bericht verlesen, den v. Manteuffel über seine erste Unterhaltung mit dem Zeugen v. Gersdorff dem Untersuchungsrichter erstattet hatte. – v. Gersdorff: Von der Bestimmtheit, die in jenem Bericht zum Ausdruck gekommen, ist gar keine Rede gewesen. Einzelne Sachen, die in dem Protokoll als von mir bekundet, angegeben worden, habe ich gar nicht aus eigenem Antrieb erzählt, sondern v. Manteuffel hat sie mir erzählt und ich habe nur bestätigt, daß ich mich

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 327. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/331&oldid=- (Version vom 15.1.2026)