Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 8 (1913).djvu/62
| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8 | |
|
|
gewesen sind. Jeder Provinzbuchdrucker ist in der Lage, eine Zeitung herauszugeben. In der Hauptsache gehört dazu eine Scheere, ein Kleistertopf und ein Pinsel. Die Mitarbeiter der größeren Zeitungen sind gleichzeitig seine unfreiwilligen und selbstverständlich unbezahlten Mitarbeiter. „Geistiges Eigentum“ sind vielen Zeitungsherausgebern unbekannte Dinge. Die Richter in der Provinz und auch die sogenannten Sachverständigenkommissionen bekunden bei Klagen wegen unerlaubten Nachdrucks oftmals eine geradezu erstaunliche Weltfremdheit, zumal die Sachverständigenkommissionen zumeist nicht aus Fachleuten bestehen. Daher kommt es, daß viele, selbst sehr befähigte Journalisten und Schriftsteller, die doch zweifellos zu den Pionieren der Kulturbewegung gehören, trotz großen Fleißes mit großen Nahrungssorgen zu kämpfen haben. Es ist geradezu ungeheuerlich, daß sogenannte Sachverständigenkommissionen spaltenlange Berichte über Gerichtsverhandlungen, Kongresse und Versammlungen als vogelfreies Zeitungsmaterial bezeichnen. Wenn im großen Publikum die Ansicht herrscht, ein Bericht über eine Gerichtsverhandlung, Kongreß oder Versammlung sei keine geistige Arbeit, da doch der Berichterstatter nur sein Stenogramm den Zeitungen gesandt hat, so kann man über diese Naivität lächeln, es vielleicht auch bedauern, daß in unserem fortgeschrittenen Zeitalter noch derartige Anschauungen herrschen. Wenn aber eine aus Gelehrten zusammengesetzte „Sachverständigenkommission“ dieser Ansicht Ausdruck gibt, also ein Urteil abgibt, das als Grundlage eines richterlichen Urteils zu gelten hat, so ist das sehr bedauerlich. Wissen die gelehrten Sachverständigen wirklich nicht, daß die erwähnten Berichte nicht Stenogramme, sondern mit Blitzgeschwindigkeit gemachte Aufzeichnungen der interessantesten und wichtigsten Vorgänge sind? Ein wörtliches Stenogramm wäre schon, aus Anlaß der Länge und des Mangels an jeder Lebendigkeit, als Zeitungsbericht nicht zu verwenden. Wäre die Ansicht der
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/62&oldid=- (Version vom 19.9.2025)